GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG · BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ
EMKG-Modul Brand und Explosion einfach erklärt
Das EMKG-Modul Brand und Explosion leitet aus wenigen Angaben – Gefährlichkeit, Freisetzung und Menge – eine Maßnahmenstufe für den Brand- und Explosionsschutz einer Tätigkeit ab. So erklärt sich, was die Gruppe pc-A bis pc-E und die Maßnahmenstufe 1 bis 3 in Ihrer Gefährdungsbeurteilung bedeuten.
Was ist das EMKG-Modul Brand und Explosion?
Das Modul Brand und Explosion ist der Baustein des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der die Brand- und Explosionsgefährdung einer Tätigkeit abschätzt. Es ergänzt das Modul Einatmen und Hautkontakt: Beide Module bewerten dieselbe Tätigkeit, greifen dabei auf dieselbe Menge zurück und ergeben je ein eigenes Ergebnis.
Die Idee ist die gleiche wie beim übrigen EMKG: Statt eigene Messungen anzustellen, verknüpft das Modul die gefährliche Eigenschaft des Gefahrstoffs (aus der Einstufung) mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand oder eine Explosion entsteht (Freisetzung und Menge). Daraus wird eine von drei Maßnahmenstufen abgeleitet; bei hoher Gefährdung führt das Modul direkt in die Beratung durch eine Fachperson.
In der Gefährdungsbeurteilung von Caventi sehen Sie neben jeder Tätigkeit die Gefährlichkeitsgruppe (als «pc-A» bis «pc-E») und die daraus abgeleitete Maßnahmenstufe (als «Stufe 1» bis «Stufe 3» oder «Beratung»). Diese Seite erklärt, wie beide zustande kommen.
Eine belastbare Beurteilung setzt eine zutreffende Tätigkeitsbeschreibung und ein korrektes Sicherheitsdatenblatt voraus; sind Angaben unklar oder unvollständig, fragen Sie beim Ersteller des Datenblatts nach oder ermitteln Sie die Werte selbst. Die Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und sollte von einer fachkundigen Person durchgeführt werden (etwa einer Sicherheitsfachkraft oder einer/einem Brandschutzbeauftragten).
Das Branddreieck: Brennstoff, Sauerstoff, Zündquelle
Für einen Brand oder eine Explosion müssen drei Dinge zusammentreffen. Das Modul setzt genau hier an und prüft, wie wahrscheinlich dieses Zusammentreffen bei einer Tätigkeit ist.
Brennstoff
Der brennbare Gefahrstoff selbst – eine entzündbare Flüssigkeit, ihr Dampf, ein brennbarer Staub oder ein Feststoff. Seine gefährliche Eigenschaft ergibt sich aus der Einstufung (H-/EUH-Sätze).
Oxidationsmittel
Meist reicht der Sauerstoff der Umgebungsluft. Starke Oxidationsmittel (z. B. H270/H271/H272) bringen ihn selbst mit und verschärfen die Gefährdung erheblich.
Zündquelle
Flammen, heiße Oberflächen, Funken, elektrostatische Aufladung und mehr. Ab Maßnahmenstufe 2 zielen die Schutzmaßnahmen gezielt auf das Vermeiden wirksamer Zündquellen.
Für eine Explosion muss der Brennstoff zusätzlich fein verteilt und mit dem Sauerstoff vermischt sein – bei Stäuben also eine aufgewirbelte Staubwolke, die gleichzeitig auf eine Zündquelle trifft. Weil dabei Temperatur und Druck schlagartig steigen, ist das Schadensausmaß einer Explosion deutlich größer als das eines reinen Brandes.
Die Eingangsgrößen
Das Modul braucht drei Angaben. Caventi leitet Gefährlichkeit und Freisetzung automatisch aus dem Sicherheitsdatenblatt ab; die Menge geben Sie je Tätigkeit an.
1. Gefährlichkeit (pc-A bis pc-E)
Aus den physikalischen H- und EUH-Sätzen wird eine Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion bestimmt. Sind mehrere Produkte an der Tätigkeit beteiligt, gilt die jeweils höchste Gruppe («das schlechteste Produkt gewinnt»).
2. Freisetzung (Freisetzungsgruppe)
Wie schnell bildet sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre? Flüssigkeiten nach Siedepunkt oder Dampfdruck, Feststoffe nach dem Staubungsverhalten. Caventi bestimmt gering / mittel / hoch.
3. Menge
Wie viel wird bei der Tätigkeit gehandhabt? Klein (Gramm/Milliliter), mittel (Kilogramm/Liter) oder groß (Tonnen/Kubikmeter). Es ist dieselbe Mengenangabe wie im Modul Einatmen.
Ist das Modul überhaupt nötig?
Bevor Sie die Schritte durchlaufen, klärt eine Einstiegsprüfung, ob über die ohnehin geltenden Mindeststandards (Reihe 100) hinaus Maßnahmen nötig sind. Wird eine der folgenden Fragen mit «ja» beantwortet, lohnt sich die vertiefte Beurteilung.
Sind Stoffe mit einschlägiger Einstufung vorhanden (physikalische Gefahrenpiktogramme oder H-Sätze der Reihe H200 bis H290 sowie EUH014/018/019/044; nach altem Recht die Symbole E, F/F+, O bzw. R1 bis R19, R30, R44)? Werden erfahrungsgemäß brennbare Feststoffe (Papier, Holz, Polyethylen, Polystyrol) und ihre aufgewirbelten Stäube gehandhabt? Entsteht Staub, werden Materialien mechanisch bearbeitet oder gefördert, oder werden Flüssigkeiten fein versprüht?
Zwei Sonderregeln fangen nicht eingestufte, aber warm verarbeitete Flüssigkeiten: Bei reinen Kohlenwasserstoffen (nur C und H, z. B. Benzol, Toluol, Xylol) greift das Modul, wenn die Verarbeitungstemperatur nicht jederzeit mindestens 5 °C unter dem Flammpunkt liegt; bei Kohlenwasserstoff-Gemischen (z. B. Benzin, Diesel, Testbenzin) muss dieser Abstand jederzeit mindestens 15 °C betragen. Beide Regeln gelten nicht für halogenierte Kohlenwasserstoffe.
Drei weitere Fragen der Einstiegsprüfung treffen Fälle ohne einschlägige Einstufung: Werden nicht eingestufte brennbare Flüssigkeiten bei erhöhter Anwendungstemperatur oberhalb ihres Flammpunktes verwendet? Werden Gefahrstoffe verwendet, von denen bekannt ist, dass sie bei der vorhandenen Anwendungstemperatur zum Brennen neigen oder deren Stoff/Luft-Gemische explosionsfähig sind (z. B. Ammoniak, Chlor oder Sprühnebel von Heizöl)? Werden Arbeitsverfahren angewendet, bei denen es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann (z. B. Verdünnen von Salpeter- oder Flusssäure mit Wasser, Laden von Batterien mit gefährlicher Wasserstoffbildung, Tätigkeiten mit Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln)?
Typische Brand- und Explosionsgefahren erkennen
Der Leitfaden nennt Tätigkeiten, bei denen Brände und Explosionen besonders häufig entstehen. Erkennen Sie eine davon wieder, lohnt der genaue Blick.
- Großflächiges Auftragen (Sprühen, Streichen, Beschichten, Tränken): große Verdunstungsfläche oder feine Aerosole bilden leicht eine gefährliche Atmosphäre.
- Öffnen dicht verschlossener Behälter, Fässer oder Anlagenteile mit entzündbaren Stoffen: häufigste Unfallursache – schon wenige Milliliter Restmenge genügen für eine zündfähige Atmosphäre, die etwa beim gewaltsamen Öffnen mit einem Trennschleifer zündet.
- Um- und Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten und Schüttgüter: Zündgefahr durch elektrostatische Entladungen ohne besondere Maßnahmen.
- Tätigkeiten mit hoher Staubfreisetzung (Feinstäube): sehr kleine Teilchen bilden mit ihrer großen Oberfläche leicht eine explosionsfähige Atmosphäre.
- Tätigkeiten mit Zündquellen (offenes Feuer, Schweißen, Trennen, Schleifen) und Instandhaltungsarbeiten, bei denen sich Betriebszustände und Zündquellen ändern.
Besonders betroffen sind u. a. Chemie, Holzverarbeitung, Pharma, Lebensmittel- und Futtermittelindustrie, Lackierereien, Recycling und Metallverarbeitung, Landwirtschaft (Biogasanlagen, Getreidesilos), Raffinerien, Kläranlagen und Gießereien.
Die Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion: pc-A bis pc-E
Die Gefährlichkeitsgruppe fasst zusammen, wie gefährlich ein Stoff im Hinblick auf Brand und Explosion ist. Sie wird aus den physikalischen H-/EUH-Sätzen abgeleitet (Gd65 Tab. 4.3); der jeweils schwerwiegendste Satz bestimmt die Gruppe.
| Gruppe | Bedeutung | Maßgebende H-/EUH-Sätze |
|---|---|---|
| pc-A | Geringe Brand-/Explosionsgefährdung | Flüssigkeiten und Dämpfe ohne einschlägigen H-Satz – sowie nicht explosionsfähige Stäube mit Brennzahl 1–3 (Gd65 Tab. 4.4) |
| pc-B | Mittlere Brand-/Explosionsgefährdung | H226, H252, H280, H281, H290, EUH206, EUH209A – sowie nicht explosionsfähige Stäube mit Brennzahl 4–6 |
| pc-C | Erhöhte Brand-/Explosionsgefährdung (leicht/extrem entzündbar oder explosionsfähiger Staub) | H222, H223, H224, H225, H228, H229, H251, EUH018, EUH209 |
| pc-D | Hohe Gefährdung: ohne Luft brand-/explosionsfähig oder stark oxidierend – führt zur Beratung | H242, H261, H270, H271, H272, EUH006, EUH014, EUH044 |
| pc-E | Sehr hohe Gefährdung: explosionsgefährlich – führt zur Beratung | H200, H201, H202, H203, H204, H205, H206, H207, H208, H220, H221, H230, H231, H232, H240, H241, H250, H260, EUH001, EUH019 |
Der Codeabgleich ist exakt: EUH209 ergibt pc-C, das sehr ähnliche EUH209A dagegen pc-B. Flüssigkeiten und Dämpfe ohne einschlägigen H-Satz erhalten pc-A. Die Gruppen pc-D und pc-E führen wegen der Komplexität im Einzelfall immer direkt in die Beratung.
Fehlt eine CLP-Einstufung (etwa bei älteren Datenblättern), greift das Modul auf die R-Sätze des alten Rechts zurück: R10 ergibt pc-B; R11, R12, R18, R30 ergeben pc-C; R5 bis R9, R14, R15, R16, R44 ergeben pc-D; R1 bis R4, R17, R19 ergeben pc-E. Bei kombinierten Sätzen zählt der schwerwiegendste. Caventi zeigt die auslösenden R-Sätze verbatim an.
Flammpunkt und die Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich über einer Flüssigkeit ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann. Je niedriger der Flammpunkt, desto leichter entstehen brennbare Dämpfe. Aus Flammpunkt und Siedebeginn ergibt sich die Einstufung, die das Modul als H-Satz übernimmt: H224 (Flammpunkt unter 23 °C und Siedebeginn bis 35 °C), H225 (Flammpunkt unter 23 °C und Siedebeginn über 35 °C) und H226 (Flammpunkt 23 bis 60 °C).
Entzündbare Feststoffe tragen H228. Das CLP kennt hier zwei Kategorien (Signalwort «Gefahr» bzw. «Achtung»); das Modul unterscheidet sie nicht und wertet nur den H-Satz aus.
Stäube und Feststoffe ohne Einstufung
Feststoffe tragen oft keine physikalische Einstufung. Für sie gilt die Tab. 4.4 des Leitfadens: Vorsichtshalber ist pc-C zu wählen, denn ein nicht eingestufter Staub kann trotzdem explosionsfähig sein. Ist eine Staubexplosionsklasse (z. B. «St 1») angegeben, gilt mindestens pc-C.
Nur wenn nachweislich keine Staubexplosionsfähigkeit vorliegt (eine ausdrückliche Angabe wie «keine» oder «nicht explosionsfähig»), darf die Brennzahl (BZ) niedriger einstufen: BZ 1–3 ergibt pc-A, BZ 4–6 ergibt pc-B. Eine Brennzahl allein – ohne diesen Nachweis – senkt eine Einstufung nie unter pc-C.
Hinweise auf Brennbarkeit oder Explosionsfähigkeit finden sich im Sicherheitsdatenblatt in den Abschnitten 2.3, 5, 7 und 9, sind aber selten eindeutig; im Zweifel lassen Sie die sicherheitstechnischen Kennwerte von einem anerkannten Prüfinstitut bestimmen (Brennzahl und Staubexplosionsfähigkeit lassen sich auch in Datenbanken wie GESTIS-Staub-Ex recherchieren). Nicht brennbare Feststoffe sind z. B. Sand, Gestein, Glas oder gelöschter Kalk. Achtung bei Aluminiumstäuben: Sie können trotz feiner Körnung wegen einer Oxidschicht nicht explosionsfähig sein – auf Explosionsschutz zu verzichten ist aber nur nach einer betriebsspezifischen Prüfung der eigenen Staubprobe gerechtfertigt; im Zweifel gilt pc-C.
Die Brennzahl beschreibt das Brennverhalten in sechs Stufen: BZ 1 kein Anbrennen, BZ 2 kurzes Anbrennen mit raschem Verlöschen, BZ 3 örtliches Brennen oder Glimmen, BZ 4 Ausbreiten eines Glimmbrandes, BZ 5 Ausbreiten eines offenen Brandes, BZ 6 sehr rasches Durchbrennen. Sie gilt nur für atmosphärische Bedingungen (etwa –20 bis 60 °C, 0,8 bis 1,1 bar). Ist keine Brennzahl auffindbar, wählt das Modul die höhere Gruppe pc-B.
Fehlen Angaben, rechnet Caventi bewusst konservativ: Ist weder Siedepunkt noch Dampfdruck auswertbar, wird die Freisetzung als «mittel» angenommen; ist die Staubexplosionsfähigkeit ausgeschlossen, aber keine Brennzahl angegeben, gilt pc-B; ist der Aggregatzustand unbekannt, gilt vorsichtshalber pc-C. Jede dieser Annahmen kann die Gefährdung nie unterschätzen.
In Caventi ist das der Wert «pc-A» bis «pc-E» neben jeder Tätigkeit; die maßgebenden H-Sätze werden dabei verbatim angezeigt und nie übersetzt.
Die Freisetzungsgruppe
Die Freisetzungsgruppe beschreibt, wie schnell sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Bei Flüssigkeiten entscheidet der Siedepunkt oder der Dampfdruck, bei Feststoffen das Staubungsverhalten (Gd65 Tab. 4.6 und 4.8).
Wird bei einem Siedepunkt ein Bereich angegeben, zählt der niedrigste Wert; beim Dampfdruck der höchste – jeweils die flüchtigere und damit konservativere Annahme. Liegen beide Angaben vor, wählt Caventi die ungünstigere Freisetzungsgruppe; der Leitfaden lässt hier die Wahl.
Wässrige Lösungen (etwa Haushaltsreiniger) sind wenig flüchtig: Solange sie nicht versprüht werden, ist die Freisetzung «gering». Caventi wendet diese Erleichterung nur an, wenn die Tätigkeit ausdrücklich als «wässrige Lösung, nicht versprüht» gekennzeichnet ist; beim Versprühen gilt wieder «hoch».
Als Faustregel gilt: Je feiner der Staub, desto größer die Gefahr; ab einer Korngröße von etwa 1 mm ist keine Staubexplosion mehr zu erwarten. Feiner Abrieb beim Fördern, Abwerfen oder Abkippen von Granulat oder körnigen Stoffen erzeugt jedoch sehr feinen Staub – solche Tätigkeiten werden immer in die Freisetzungsgruppe «hoch» eingestuft.
Staubablagerungen verschärfen die Gefahr erheblich: Schon eine gleichmäßige Schicht von weniger als 1 mm genügt, um beim Aufwirbeln einen ganzen Raum mit einem explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisch zu füllen. Regelmäßiges Reinigen und das Vermeiden von Ablagerungen ist deshalb die wichtigste Maßnahme des Staubexplosionsschutzes. Reinigen Sie nur mit geeigneten (z. B. explosionsgeschützten) Geräten – ein nicht geschützter Staubsauger kann selbst zur Zündquelle werden.
Die Anwendungstemperatur
Die Freisetzungsgruppe gilt zunächst für Raumtemperatur (etwa 20 °C). Wird ein Gefahrstoff wärmer verarbeitet, steigt sein Dampfdruck und damit die Gefahr einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Geben Sie an einer Tätigkeit eine erhöhte Anwendungstemperatur an, bestimmt das Modul die Freisetzungsgruppe über die Beziehungen der Gd65 Tab. 4.7 auf den Siedepunkt: Ist 5 × Anwendungstemperatur + 50 °C kleiner oder gleich dem Siedepunkt, bleibt die Freisetzung «gering»; ist 2 × Anwendungstemperatur + 10 °C größer oder gleich dem Siedepunkt, wird sie «hoch»; sonst «mittel».
Beispiel aus dem Leitfaden: Bei einem Siedepunkt von 250 °C und einer Anwendungstemperatur von 100 °C ergibt 5 × 100 + 50 = 550 °C (größer als 250, also nicht «gering») und 2 × 100 + 10 = 210 °C (kleiner als 250, also nicht «hoch») – die Freisetzungsgruppe ist «mittel».
Ist eine erhöhte Temperatur angegeben, aber kein auswertbarer Siedepunkt vorhanden, setzt Caventi die Freisetzungsgruppe vorsichtshalber eine Stufe höher an – wärmere Handhabung kann nur mehr freisetzen. Ohne Temperaturangabe gilt der Raumtemperatur-Fall (Tab. 4.6).
Die Menge
Die dritte Größe ist die bei der Tätigkeit gehandhabte Menge. Das Modul kennt – wie das Modul Einatmen – drei Mengenbereiche (Gd65 Tab. 4.5):
Maßgeblich ist die pro Tätigkeit und Schicht eingesetzte Menge – nicht der gesamte Lagerbestand. Wer etwa 0,5 Liter aus einem 30-Liter-Kanister abfüllt, ist im Mengenbereich «klein». Bei großflächigem Auftragen (Streichen, Reinigen von Oberflächen) zählt dagegen die Menge pro Arbeitstag. Schon sehr kleine Mengen brennbarer Gefahrstoffe können eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden; je größer die Menge, desto größer das Schadensausmass bei einer Zündung. Im Zweifel wählen Sie den höheren Mengenbereich.
Die Maßnahmenstufe: 1 bis 3 und Beratung
Aus Gefährlichkeitsgruppe, Menge und Freisetzung ergibt sich über die Entscheidungstabelle (Gd65 Tab. 4.9) die Maßnahmenstufe. Sie sagt, welche Art von Brand- und Explosionsschutz dem Risiko angemessen ist.
| Stufe | Maßnahmentyp | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| 1 | Brandschutz-Mindeststandards | Die Mindeststandards genügen: grundlegende Lüftungs-, Organisations- und Hygienemaßnahmen sowie Brandschutz beim Lagern und Bereitstellen (Schutzleitfäden der Reihe 100). |
| 2 | Erweiterter Brandschutz + Zündquellenvermeidung | Zusätzlich erweiterte Brandschutzmaßnahmen, emissionsmindernde Maßnahmen und das Vermeiden wirksamer Zündquellen (Schutzleitfäden der Reihe 200). |
| 3 | Geschlossenes System + konstruktiver Explosionsschutz | Hohe Brandschutzmaßnahmen, ein geschlossenes System und konstruktiver Explosionsschutz (Schutzleitfäden der Reihe 300). |
| ! | Beratung (Fachperson beiziehen) | Bei hoher Gefährdung – etwa selbstzersetzliche Stoffe, organische Peroxide, starke Oxidationsmittel oder Explosivstoffe – ist eine Fachperson für Brand- und Explosionsschutz beizuziehen. |
Je höher die Gruppe, je größer die Menge und je stärker die Freisetzung, desto höher die Stufe. Die Gruppen pc-D und pc-E führen immer direkt zur Beratung.
Die Entscheidungstabelle im Überblick
Gefährlichkeitsgruppe, Menge und Freisetzungsgruppe ergeben zusammen die Maßnahmenstufe. Die Tabelle zeigt jede Kombination der Gruppen pc-A bis pc-C; pc-D und pc-E stehen nicht in der Matrix, sie führen immer zur Beratung.
| Gruppe | Menge | Freisetzungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| Gering | Mittel | Hoch | ||
| pc-A | Klein | 1 | 1 | 1 |
| Mittel | 1 | 1 | 2 * | |
| Groß | 1 | 2 * | 2 * | |
| pc-B | Klein | 1 | 1 | 1 |
| Mittel | 1 | 2 * | 2 * | |
| Groß | 2 * | 2 * | 3 * | |
| pc-C | Klein | 1 | 1 | 1 Fl. 2 Fest. |
| Mittel | 2 * | 2 | 2 Fl. 3 Fest. | |
| Groß | 2 * | 3 | 3 | |
Beispiel aus dem Leitfaden: pc-C, Menge «Mittel» und Freisetzung «Mittel» ergibt Maßnahmenstufe 2 (Reinigungsmittel H225, Siedepunkt 57 °C, 1,5 Liter).
Zwei Zellen unterscheiden nach Aggregatzustand: der mit «Fl.» markierte Wert gilt für Flüssigkeiten, der mit «Fest.» markierte für Feststoffe. Bei unbekanntem oder gemischtem Aggregatzustand gilt der strengere Wert.
Die Gruppen pc-D und pc-E führen unabhängig von Menge und Freisetzung immer direkt zur Beratung durch eine Fachperson.
Fußnote *: Bei reinen Feststoff-Tätigkeiten genügen in den markierten Zellen die Brandschutzmaßnahmen der Stufe 2. Caventi führt das als Hinweis, nie als stille Absenkung der Stufe.
Bei Tätigkeiten mit geringem oder keinem Luftwechsel (Tanks, Silos, Gruben, Behälter, Kanäle, nicht ausreichend belüftete Räume) verlangt der Leitfaden die nächsthöhere Maßnahmenstufe (1→2, 2→3). Landet die Stufe damit bereits bei 3, führt Caventi die Tätigkeit vorsichtshalber in die Beratung – dieser letzte Schritt ist eine konservative Erweiterung von Caventi, nicht Vorgabe des Moduls.
Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Brand- und Explosionsgefährdung sind grundsätzlich durch ein Freigabeverfahren (Permit to Work) zu regeln. Das ändert die Stufe nicht, kommt aber als zusätzliche Pflicht hinzu.
In Caventi ist das der Wert «Stufe 1» bis «Stufe 3» bzw. «Beratung» neben jeder Tätigkeit.
Wirksame Zündquellen vermeiden
Ab Maßnahmenstufe 2 ist das Vermeiden wirksamer Zündquellen zentral. Der Leitfaden nennt insbesondere:
- Flammen: offenes Feuer, Zigaretten, Glutnester, Schweißfunken, Brenner
- Heiße Oberflächen: Motoren, Heizungen, Heizstrahler, Föhn
- Elektrische Energie: Licht, Lichtschalter, Klingel, elektrische Geräte
- Lichtbögen beim Schweißen
- Mechanisch erzeugte Funken durch funkenreißendes Werkzeug
- Elektrostatische Aufladung (z. B. Schuhe, Umfüllen)
- Strahlung: ionisierende und elektromagnetische (Handy, Funkgerät)
- Ultraschall sowie chemische Reaktionen
Zur Einordnung: Eine explosionsfähige Staubwolke ist blickdicht und liegt meist bei 15 bis 2000 g/m³. Flammen sind in allen Zonen verboten; Werkzeuge mit ständigem Funkenflug (Trenn-, Winkelschleifer) gehören in keine Zone. Wie leicht sich ein Staub elektrostatisch zünden lässt, zeigt die Mindestzündenergie: normal empfindliche Stäube über 10 mJ, besonders empfindliche 3 bis 10 mJ, extrem empfindliche unter 3 mJ – dort genügt das Vermeiden elektrostatischer Entladungen allein nicht mehr.
Die Schutzmaßnahmen je Stufe
Zu jeder Maßnahmenstufe gehören konkrete Schutzleitfäden. Alle weiteren Maßnahmen bauen auf den Mindeststandards der Stufe 1 auf: Sie wirken nur, wenn diese Grundlage steht.
Alle Maßnahmen folgen einer festen Rangfolge: (1) das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden – durch Substitution, Begrenzen von Menge oder Konzentration unter die untere Explosionsgrenze, Absaugen an der Quelle oder Inertisierung; (2) wirksame Zündquellen vermeiden; (3) die Auswirkungen eines Brandes oder einer Explosion so weit wie möglich mindern.
Weil eine Absaugung den Stoff selten vollständig erfasst, arbeitet der vorbeugende Explosionsschutz mit dem Zonenkonzept: Je nachdem, wie häufig eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt, wird ein Bereich eingeteilt (Gase/Dämpfe Zone 0/1/2, Stäube Zone 20/21/22) und daraus die Gerätekategorie nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU abgeleitet: 1G/1D für ständige, 2G/2D für gelegentliche, 3G/3D für kurzzeitige Atmosphäre. Die Zoneneinteilung ist ein Hilfsmittel, keine Pflicht. Die höchste Oberflächentemperatur eines Geräts muss stets unter der Zündtemperatur des Gefahrstoffs bleiben: bei Gasen und Dämpfen zeigen das die Temperaturklassen T1 bis T6 (450, 300, 200, 135, 100, 85 °C), bei Stäuben die auf dem Gerät angegebene Oberflächen-Grenztemperatur. In den Zonen 0 und 1 gilt strenger: die Oberflächentemperatur darf höchstens 80 % der Mindestzündtemperatur betragen; erst in Zone 2 genügt es, unter der Mindestzündtemperatur zu bleiben. Bei brennbaren Stäuben soll die Oberflächentemperatur bei einer Staubwolke unter 2/3 der Mindestzündtemperatur liegen und bei einer 5 mm dicken Staubschicht mindestens 75 °C Abstand zur Mindestzündtemperatur halten. Für kurze, seltene Tätigkeiten empfiehlt der Leitfaden Geräte der Kategorie 2G.
Feuerarbeiten (Schweißen, Trennen, Löten mit offener Flamme): Lassen sich Zündquellen nicht ausschließen, muss die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre sicher verhindert werden – Behälter und Leitungen spülen, benachbarte staubende Bereiche mit nicht brennbaren Abtrennungen abschotten und über ein Freigabeverfahren regeln. Im Zweifel prüft eine stoffspezifisch kalibrierte Konzentrationsmessung, dass die untere Explosionsgrenze sicher unterschritten ist. Dauerhafte Schweißarbeitsplätze werden mindestens auf Maßnahmenstufe 2 angehoben.
Hinter «Beratung» steht je nach Stoff mehr: Selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide werden nach ihrer Einstufung sortiert – Typ A und B (H240/H241) gelten als explosionsgefährlich und fallen unter das Sprengstoffgesetz, Typ C bis F (H242) als explosionsfähig. Maßgeblicher Kennwert ist die SADT (Selbstbeschleunigungs-Zerfallstemperatur); da diese Stoffe ohne Luftsauerstoff reagieren, entfällt die Freisetzungsgruppe und die Maßnahmen richten sich allein nach der Menge. Starke Oxidationsmittel (H270/H271/H272) führen ebenfalls immer zur Beratung. Sicherheitskritisch: Bei Stoffen, die mit Wasser reagieren (H260/H261), ist Wasser als Kühlmittel ungeeignet – auch sie führen stets in die Beratung.
In allen Fällen gilt die Wirksamkeitsprüfung (Gd65 Schritt 5): Die getroffenen Maßnahmen sind regelmäßig zu prüfen und die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren – in Deutschland nach § 6 Absatz 9 GefStoffV. Ab Stufe 2 kommen wiederkehrende Prüfungen hinzu: Lüftungs- und Absauganlagen mindestens alle 3 Jahre, Einrichtungen zum Abscheiden von Stäuben mindestens jährlich, tragbare Feuerlöscher alle 2 Jahre; dazu eine möglichst tägliche Sicht- und Funktionskontrolle. Diese Prüfungen gehören in die Hand einer fachkundigen Person: einschlägige technische Ausbildung, mindestens ein Jahr Erfahrung mit vergleichbaren Anlagen im Hinblick auf den Explosionsschutz und aktuelles Wissen; in Deutschland verlangt die BetrSichV dafür eine befähigte Person, für Geräte und Schutzsysteme der ATEX-Kategorien zusätzlich mit behördlicher Anerkennung. Solche Geräte und Schutzsysteme sind außerdem vor der Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach jeder Instandsetzung zu prüfen, nicht nur wiederkehrend.
Ein eigenes Explosionsschutzdokument ist nicht zwingend – entscheidend ist, dass die Beurteilung der Explosionsgefährdungen, die Maßnahmen und die Prüfpflichten zusammenhängend dokumentiert sind; bei einzelnen Tätigkeiten genügt die Integration in die bestehende Gefährdungsbeurteilung, bei komplexen Anlagen ist ein separates Dokument sinnvoll. Zur Mindestdokumentation gehören die vorhandenen Explosionsgefährdungen, die getroffenen Vorkehrungen, die Zoneneinteilung soweit erforderlich, die Bereiche mit Explosionsschutzmaßnahmen, die Koordination mehrerer Firmen sowie die erforderlichen Wirksamkeitsprüfungen.
Was das Modul nicht abdeckt
Das Modul Brand und Explosion hat klare Grenzen. Diese Themen sind separat zu beurteilen:
Lagerung
Der Brandschutz beim eigentlichen Lagern von Gefahrstoffen folgt eigenen Regeln (in Deutschland Schutzleitfaden La-101, TRGS 509/510). Caventi behandelt die Zusammenlagerung an anderer Stelle.
Anlagen und Bauliches
Gefährdungen durch Maschinen, Anlagen und Anlagenteile sowie bauliche Anforderungen fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung und das Baurecht, nicht unter dieses Modul.
Gase
Die Handhabung von Gasen ist im Modul nicht praxiserprobt; beurteilen Sie Gastätigkeiten gesondert und ziehen Sie im Zweifel eine Fachperson bei (in Deutschland beschreibt TRGS 407 das Vorgehen). Caventi bewertet Gase zwar über ihre H-Sätze, kennzeichnet das Ergebnis aber als außerhalb des erprobten Anwendungsbereichs.
Chemische Reaktionen
Gefährdungen durch exotherme chemische Reaktionen werden vom Modul nur ansatzweise erfasst und sind gesondert zu betrachten.
Umweltgefährdungen
Stoffbezogene Gefährdungen für die Umwelt leitet das Modul nicht ab; sie sind zusätzlich zu ermitteln.
Ätzende Stoffe
Tätigkeiten mit ätzenden Stoffen (H314; starke Säuren mit pH unter 2, starke Basen mit pH über 11) deckt das Modul nicht ab, sie sind aber als mögliche Zündquelle zu berücksichtigen.
Im Prozess entstehende Stoffe
Brennbare Stoffe, die erst bei der Tätigkeit entstehen oder aus Erzeugnissen freigesetzt werden, lassen sich nur beurteilen, wenn die EMKG-Kenngrößen vorliegen.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland ist die Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen nach GefStoffV und ArbSchG Pflicht; konkretisiert wird sie u. a. durch TRGS 800 (Brandschutz), TRGS 721/722/723/727 (Explosionsschutz) und die TRBS-Reihe. Für explosionsgefährliche Stoffe gilt zusätzlich das Sprengstoffgesetz (SprengG); die Anforderungen an explosionsgeschützte Geräte und an das Explosionsschutzdokument prägen die EU-Richtlinien 2014/34/EU (ATEX) und 1999/92/EG. Das EMKG-Modul Brand und Explosion ist eine anerkannte Hilfe der BAuA, um den Maßnahmenbedarf zu ermitteln. Es bleibt eine Entscheidungshilfe und ersetzt die Verantwortung des Arbeitgebers nicht.
Wie Caventi das Modul anwendet
Caventi liest Ihre Sicherheitsdatenblätter aus, leitet für jedes Produkt die Gefährlichkeitsgruppe und die Freisetzungsgruppe ab und berechnet für jede Tätigkeit die Maßnahmenstufe samt Schutzleitfäden. Sie pflegen je Tätigkeit Menge, Anwendungstemperatur, Aerosolbildung (Versprühen) und den Arbeitskontext (geringer Luftwechsel, Instandhaltung); Brennzahl und Staubexplosionsklasse übernimmt Caventi aus dem Sicherheitsdatenblatt (Abschnitte 2.3, 5, 7 und 9); fehlen sie dort, bleibt es bei der vorsichtigen Gruppe pc-C, bis der Kennwert vorliegt. Den Rest bekommen Sie als nachvollziehbare Beurteilung, die zeigt, welche H-Sätze und Angaben jede Gruppe und Stufe getrieben haben.
Quellen
Grundlage: BAuA, EMKG-Leitfaden Modul Brand und Explosion, 3. überarbeitete Auflage 2020 (Projekt F 2265); auf dieser Seite kurz «Gd65» genannt. Rechtlicher Rahmen: GefStoffV, ArbSchG, TRGS 800, TRGS 721/722/723/727, TRBS 2152.
Diese Darstellung ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und kein Explosionsschutzdokument. Maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
Häufige Fragen zum Modul Brand und Explosion
Was bedeutet die Gruppe pc-A bis pc-E?
Die Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion beschreibt, wie gefährlich ein Stoff im Hinblick auf Brand und Explosion ist – von pc-A (gering) bis pc-E (sehr hoch). Sie wird aus den physikalischen H-/EUH-Sätzen abgeleitet; die Gruppen pc-D und pc-E führen immer zur Beratung.
Was bedeutet die Maßnahmenstufe 1 bis 3?
Die Maßnahmenstufe sagt, welcher Brand- und Explosionsschutz angemessen ist: Stufe 1 = Mindeststandards (Reihe 100), Stufe 2 = erweiterter Brandschutz und Zündquellenvermeidung (Reihe 200), Stufe 3 = geschlossenes System und konstruktiver Explosionsschutz (Reihe 300). Bei hoher Gefährdung folgt die Beratung.
Wofür steht «pc» in pc-A bis pc-E?
«pc» steht für «physikalisch-chemisch». Die Notation unterscheidet die Gefährlichkeitsgruppen des Moduls Brand und Explosion von den Gruppen A bis E des Moduls Einatmen, die auf denselben Buchstaben, aber auf die Gesundheitsgefährdung abstellen.
Wie wird ein Feststoff ohne Einstufung bewertet?
Vorsichtshalber als pc-C, denn ein nicht eingestufter Staub kann explosionsfähig sein. Nur wenn ausdrücklich keine Staubexplosionsfähigkeit nachgewiesen ist, darf die Brennzahl niedriger einstufen (BZ 1–3 pc-A, BZ 4–6 pc-B).
Braucht man für das Modul eigene Messungen?
Nein. Wie beim übrigen EMKG ist der Sinn gerade, den Maßnahmenbedarf ohne eigene Messungen zu bestimmen – aus Einstufung, Freisetzung und Menge. Bei hoher Gefährdung verweist das Modul auf die Beratung.
Das zweite EMKG-Modul: Einatmen und Hautkontakt
Neben Brand und Explosion beurteilt das EMKG dieselbe Tätigkeit auf Gesundheitsgefährdung durch Einatmen und Hautkontakt – mit der Gefährlichkeitsgruppe A bis E und der Maßnahmenstufe 1 bis 4.
Zum EMKG-Modul Einatmen und HautkontaktBrand- und Explosionsschutz ohne Tabellenkalkulation
Caventi bewertet jede Tätigkeit nach dem EMKG-Modul Brand und Explosion: Gefährlichkeitsgruppe und Maßnahmenstufe abgeleitet aus Ihren Sicherheitsdatenblättern.