GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

EMKG: das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe einfach erklärt

Das EMKG leitet aus drei Angaben – Gefährlichkeit, Freisetzung und Menge – eine konkrete Maßnahmenstufe für eine Tätigkeit ab, ganz ohne eigene Messungen. So erklärt sich, was die Gruppe A–E und die Stufe 1–4 in Ihrer Gefährdungsbeurteilung bedeuten.

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Was ist das EMKG?

Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist ein von der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickeltes Verfahren des «Control Banding». Es hilft Betrieben, eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, ohne selbst Luftmessungen anstellen zu müssen.

Die Idee: Statt einen Grenzwert zu messen, ordnet man einen Stoff anhand seiner Einstufung einer Gefährlichkeitsgruppe zu, schätzt sein Freisetzungsverhalten und die verwendete Menge ab – und liest daraus eine passende Maßnahmenstufe mit konkreten Maßnahmen ab. Das Ergebnis ist eine Entscheidungshilfe, keine rechtsverbindliche Festlegung.

In der Gefährdungsbeurteilung von Caventi sehen Sie neben jeder Tätigkeit genau diese beiden Werte: die Gefährlichkeitsgruppe (als «Gruppe A» bis «Gruppe E») und die daraus abgeleitete Maßnahmenstufe (als «Stufe 1» bis «Stufe 4»). Diese Seite erklärt, wie beide zustande kommen.

Die acht Schritte des EMKG

Das EMKG geht in acht Schritten vor. Die Schritte 1 bis 4 führen zum Maßnahmenbedarf beim Einatmen, die Schritte 5 bis 7 zum zusätzlichen Bedarf bei Hautkontakt, Schritt 8 prüft die Wirksamkeit.

  1. 1
    Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe Einatmen Aus der Einstufung ergibt sich die Gruppe A bis E.
  2. 2
    Schritt 2: Menge und Tätigkeitsdauer Die bei der Tätigkeit gehandhabte Menge wird einem Mengenbereich zugeordnet.
  3. 3
    Schritt 3: Freisetzungsgruppe Wie leicht der Stoff in die Luft gelangt: gering, mittel oder hoch.
  4. 4
    Schritt 4: Maßnahmenbedarf Einatmen Gruppe, Menge und Freisetzung ergeben über die Entscheidungstabelle die Maßnahmenstufe.
  5. 5
    Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe Hautkontakt Aus der Einstufung ergibt sich die Hautgruppe HA bis HE.
  6. 6
    Schritt 6: Wirkfläche und Wirkdauer Wie groß die benetzte Fläche ist und wie lange der Kontakt dauert.
  7. 7
    Schritt 7: Maßnahmenbedarf Hautkontakt Hautgruppe, Wirkfläche und Wirkdauer ergeben den geringen, erweiterten oder hohen Maßnahmenbedarf.
  8. 8
    Schritt 8: Wirksamkeitsprüfung Ob die gewählten Maßnahmen die Grenzwerte einhalten und wirksam bleiben.

Die drei Eingangsgrößen

Das EMKG braucht für die Einatem-Bewertung drei Angaben. Caventi leitet die ersten beiden automatisch aus dem Sicherheitsdatenblatt ab; die Menge geben Sie je Tätigkeit an.

1. Gefährlichkeit (Gefährlichkeitsgruppe A–E)

Aus den H- und EUH-Sätzen des Produkts wird eine von fünf Gefährlichkeitsgruppen bestimmt. Sind mehrere Produkte an der Tätigkeit beteiligt, gilt die jeweils höchste Gruppe («das schlechteste Produkt gewinnt»).

2. Freisetzung (Freisetzungsvermögen)

Wie leicht gelangt der Stoff in die Luft? Flüssigkeiten setzen nach ihrem Siedepunkt oder Dampfdruck frei, Feststoffe nach ihrem Staubungsverhalten. Caventi bestimmt gering / mittel / hoch aus Aggregatzustand, Staubungsverhalten und Dampfdruck. Für die Handhabung von Gasen ist das EMKG nicht ausgelegt (siehe «Wofür das EMKG nicht gilt»).

3. Menge

Wie viel wird bei der Tätigkeit gehandhabt? Klein (Gramm/Milliliter), mittel (Kilogramm/Liter) oder groß (Tonnen/Kubikmeter). Diese Angabe machen Sie bei der Tätigkeit selbst.

Bevor die Schritte beginnen

Vor den acht Schritten stehen ein paar Grundlagen: wer beurteilt, verlässliche Angaben, die Substitutionsprüfung und die Frage, ob überhaupt eine geringe Gefährdung vorliegt.

Wer beurteilt

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur eine fachkundige Person durchführen, etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt. Das EMKG unterstützt sie, ersetzt sie aber nicht.

Verlässliche Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt

Das EMKG ist nur so gut wie seine Eingaben. Prüfen Sie das Sicherheitsdatenblatt zuerst auf offensichtlich unvollständige oder fehlerhafte Angaben: Passt die Kennzeichnung in Abschnitt 2 zusammen, ist die Einstufung plausibel, sind Arbeitsplatzgrenzwerte und Siedepunkt oder Dampfdruck (Abschnitt 8 und 9) angegeben? Fehlen in Abschnitt 11 Prüfungen zu akuter Toxizität, Reizwirkung, erbgutverändernder Wirkung oder Hautsensibilisierung, sind diese Eigenschaften anzunehmen (nach CLP etwa H331/H311/H301, H315, H341 und H317) – außer das Datenblatt weist das Produkt ausdrücklich als nicht kennzeichnungspflichtig und ohne gesundheitsschädliche Wirkung aus. Arbeiten Sie nur mit einem aktuellen Datenblatt: eine veraltete Einstufung führt zu falschen Schutzmaßnahmen, und der Lieferant liefert im Lauf eines Jahres nach der letzten Lieferung automatisch ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt nach, wenn sich gefährdungsrelevante Angaben geändert haben; fordern Sie es sonst beim Hersteller an. Beachten Sie zudem die Grenze der Kennzeichnung: sie weist nur die dem Hersteller bekannten gefährlichen Eigenschaften aus, denn über die schädlichen Wirkungen chemischer Stoffe bestehen weiterhin große Wissenslücken.

Substitution zuerst

Jede Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Substitutionsprüfung: Lässt sich der Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen ersetzen? Das gilt für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen, nicht erst ab einer bestimmten Gruppe. Als Werkzeug dient das Spaltenmodell (TRGS 600). Dabei sind alle Eigenschaften abzuwägen – auch Brand-, Explosions- und Umweltgefahren, die das EMKG selbst nicht bewertet.

Geringe Gefährdung

Eine «geringe Gefährdung» liegt nur vor, wenn alle Bedingungen zusammen erfüllt sind: die Arbeitsbedingungen, eine nur geringe verwendete Stoffmenge und eine nach Höhe und Dauer niedrige Exposition schließen eine Gesundheitsgefährdung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus, es sind keine technischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen notwendig, und der Arbeitsplatzgrenzwert ist eingehalten. Bei ätzenden Stoffen (H314) ist sie ausgeschlossen, sobald Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. In der Praxis betrifft das vor allem Haushaltsprodukte, die am Arbeitsplatz unter haushaltsüblichen Bedingungen verwendet werden. Ist der Fall gegeben, genügt es, die Feststellung in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren: der Stoff muss nicht ins Gefahrstoffverzeichnis, und eine Betriebsanweisung ist nicht nötig. Das ist nicht dasselbe wie Stufe 1 (Reihe 100): Diese verlangt bereits Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Beratung.

Begriffe und Stand

Das EMKG liegt in der Version 2.2 vor. Sie ersetzte den früheren Begriff «Maßnahmenstufe» durch «Maßnahmenstufe» und verzichtet auf den Einstieg über die alten Gefahrensymbole; die acht Schritte selbst blieben unverändert. Wichtig für das Lesen dieser Seite: die gedruckten Tabellen der Version 2.2 ordnen die Gruppen noch über die alten R-Sätze zu, weil alte und neue Einstufung nicht immer übereinstimmen – ein Teil der gesundheitsschädlichen Stoffe gilt nach CLP als giftig, reizende Zubereitungen können als ätzend eingestuft werden, was zu anderen Maßnahmen führt. Diese Seite arbeitet trotzdem durchgehend mit der heutigen CLP-Einstufung (H-/EUH-Sätze), weil nur sie heute noch im Sicherheitsdatenblatt steht; die Zuordnung folgt der Umwandlungstabelle nach Anhang VII der CLP-Verordnung. Wo alte und neue Einstufung auseinandergehen, ergibt diese Umwandlung die höhere Gefährlichkeitsgruppe – Caventi nimmt in solchen Fällen immer die strengere Gruppe.

Wofür das EMKG nicht gilt

Das EMKG deckt Gesundheitsgefahren durch Einatmen und Hautkontakt ab. Für einige Tätigkeiten kann es keine Maßnahmen ableiten; dann ist eine gesonderte Beurteilung nötig:

  • Tätigkeiten, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können. Diese beurteilt das zweite EMKG-Modul Brand und Explosion.
  • Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen oder aus Erzeugnissen freigesetzt werden, etwa Löt- und Schweißrauche, Pyrolyseprodukte, Abgase oder Zersetzungsvorgänge.
  • Tätigkeiten, die besondere Maßnahmenansätze erfordern, etwa Abbruch-, Sanierungs- oder Recyclingarbeiten mit Freisetzung nicht bewusst verwendeter Gefahrstoffe.
  • Die industrielle und gewerbliche Handhabung von Gasen.
  • Stoffbedingte Umweltgefährdungen.

Für die Handhabung von Gasen leitet das EMKG keine Maßnahmen ab. Caventi bewertet Gase zwar über ihre H-Sätze, kennzeichnet das Ergebnis aber als vorsichtige Erweiterung außerhalb des erprobten Anwendungsbereichs; ziehen Sie für Tätigkeiten mit Gasen eine Fachperson bei.

Die Gefährlichkeitsgruppe (Einatmen): A bis E

Die Gefährlichkeitsgruppe fasst zusammen, wie gesundheitsschädlich ein Stoff beim Einatmen ist. Sie wird aus den H-/EUH-Sätzen der Einstufung abgeleitet und von A (gering) bis E (sehr hoch) gestuft. Der jeweils schwerwiegendste Satz bestimmt die Gruppe.

Gruppe Bedeutung Maßgebende H-/EUH-Sätze
A Geringe Gefährdung beim Einatmen H304, H319, H335, H336 – sowie alle Produkte ohne Zuordnung zu B–E. Rein hautbezogene Sätze wie H315 oder EUH066 zählen beim Einatmen nicht mit; sie wirken über die Gruppe Hautkontakt (HB bzw. HA) und lassen das Produkt beim Einatmen nur deshalb in A, weil dort kein einatembezogener Satz vorliegt.
B Mittlere Gefährdung beim Einatmen H302, H318, H332, H371
C Erhöhte Gefährdung beim Einatmen H301, H314, H331, H334, H341, H351, H361, H373, EUH029, EUH031
D Hohe Gefährdung beim Einatmen H300, H330, H370, H372, H360D, H360Df, EUH032
E Sehr hohe Gefährdung (krebserzeugend, erbgutverändernd oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigend, H360F) H340, H350 (inkl. H350i), H360, H360F, H360FD, H360Fd

Rein hautbezogene Sätze (H310, H311, H312) tragen keine Einatem-Gefährdung und wirken sich nicht auf die Gruppe aus; sie steuern die Haut-Beurteilung (Schritte 5–7, siehe Abschnitt Hautkontakt). Atemwegssensibilisierende (H334), reizende und ätzende Stoffe erhalten zudem keine Stufen-Reduktion bei kurzen Tätigkeiten.

Für Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) kennt das EMKG einen zweiten Weg: Statt aus den H-Sätzen wird die Gruppe aus dem Luftkonzentrationsbereich des AGW abgeleitet – je Zehnerpotenz eine Gruppe. Für Feststoffe (Stäube, in mg/m³) gilt: A 1 < c ≤ 10, B 0,1 < c ≤ 1, C 0,01 < c ≤ 0,1, D 0,001 < c ≤ 0,01, E c ≤ 0,001. Für Flüssigkeiten (in ppm) gilt: A 50 < c ≤ 500, B 5 < c ≤ 50, C 0,5 < c ≤ 5, D 0,05 < c ≤ 0,5, E c ≤ 0,05. Der Bereich beschreibt jene Konzentration, die die Schutzmaßnahmen mindestens erreichen müssen. Zubereitungen und Stoffe ohne AGW gehen dagegen immer über die Einstufung. Auch Kohlenwasserstoffgemische ordnet man über den Gruppen-AGW des Gemisches ein: aliphatische C5–C8 in Gruppe A, aliphatische C9–C15 in Gruppe B, aromatische C7–C8 in Gruppe B, aromatische C9–C15 in Gruppe B; besteht das Gemisch aus mehreren Fraktionen oder enthält es Komponenten mit eigenem Grenzwert, ist zuerst ein Grenzwert für das Gemisch zu ermitteln. Caventi stuft ausschließlich aus der Einstufung (H-/EUH-Sätze) ein und nutzt diesen AGW-Weg nicht; bei Stoffen mit AGW gehen Sie diesen Weg selbst.

In Caventi ist das der Wert «Gruppe A» bis «Gruppe E» neben jeder Tätigkeit und jedem Produkt.

Das Freisetzungsvermögen

Das Freisetzungsvermögen beschreibt, wie leicht ein Stoff in die Atemluft gelangt. Es wird in drei Stufen geschätzt:

Gering Schwerflüchtige Flüssigkeiten (Siedepunkt über 150 °C bzw. Dampfdruck unter 0,5 kPa bei etwa 20 °C) sowie Feststoffe als Pellets, Wachs oder Granulat (kaum Staubentwicklung).
Mittel Flüssigkeiten mit Siedepunkt zwischen 50 und 150 °C (Dampfdruck 0,5 bis einschließlich 25 kPa) sowie grobpulvrige Feststoffe, deren Staub sich rasch wieder absetzt (z. B. Waschmittelpulver, Zucker).
Hoch Aerosole und leichtflüchtige Flüssigkeiten mit Siedepunkt unter 50 °C (Dampfdruck über 25 kPa) sowie feinpulvrige Feststoffe, deren Staubwolken minutenlang in der Luft bleiben (z. B. Mehl, Toner).

Bei Flüssigkeiten ist der Siedepunkt der wichtigste Anhaltspunkt bei Raumtemperatur: über 150 °C bedeutet gering, 50 bis 150 °C mittel, unter 50 °C hoch. Ist ein Bereich angegeben, gilt der niedrigste Wert. Bei abweichender Anwendungstemperatur (AT) verschiebt sich die Gruppe: gering, wenn der Siedepunkt mindestens 5 × AT + 50 erreicht, hoch, wenn er höchstens 2 × AT + 10 beträgt. Wässrige Lösungen zählen als gering, sofern die gelösten Stoffe schwerflüchtig sind und nicht versprüht wird. Bei manchen flüchtigen Feststoffen (z. B. Naphthalin) kann der Dampfdruck die Freisetzung anheben – nie senken.

Die Menge

Die dritte Größe ist die bei der Tätigkeit gehandhabte Menge. Das EMKG kennt drei Mengenbereiche:

Klein Größenordnung Gramm oder Milliliter.
Mittel Größenordnung Kilogramm oder Liter.
Groß Größenordnung Tonnen oder Kubikmeter.

Maßgeblich ist die bei der Tätigkeit üblicherweise gehandhabte Menge – bei großflächiger Anwendung (z. B. Streichen, Reinigen) die Menge pro Arbeitstag; für den kleinen Mengenbereich dürfen dabei 1 Liter pro Arbeitstag nicht überschritten werden. Im Zweifelsfall wählen Sie den höheren Mengenbereich.

Die Maßnahmenstufe: 1 bis 4

Aus Gefährlichkeitsgruppe, Freisetzung und Menge ergibt sich über eine Zuordnungstabelle die Maßnahmenstufe. Sie sagt, welche Art von Schutzmaßnahme dem Risiko angemessen ist.

Stufe Maßnahmentyp Was das bedeutet
1 Mindeststandards (allgemeine Schutzmaßnahmen) Die Mindeststandards genügen: gute allgemeine Raumlüftung und die grundlegenden Organisations- und Hygieneregeln (Schutzleitfäden der Reihe 100). Bei Feststoffen mit Freisetzung mittel oder hoch kommt der Schutzleitfaden 240 «Staubarbeitsplätze» hinzu.
2 Technische Maßnahmen / Absaugung Zusätzliche technische Maßnahmen wie eine gezielte Absaugung an der Freisetzungsstelle.
3 Geschlossenes System / Einhausung Die Tätigkeit muss weitgehend geschlossen oder eingehaust ablaufen.
4 Fachperson beiziehen Die einfachen Maßnahmen reichen nicht. Zuerst prüfen Sie, ob für den Stoff oder die Tätigkeit schon fachlich geprüfte Vorgaben vorliegen (etwa stoff- und tätigkeitsbezogene Beurteilungen für krebserzeugende Stoffe wie Asbest, Holzstaub, Keramikfasern, Pyrolyseprodukte oder Dieselmotoremissionen, sowie Branchenhilfen und Stoffdatenbanken der Unfallversicherer). Fehlen solche Vorgaben, ist eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung nötig; sie verlangt in der Regel die besondere Expertise einer Technikerin oder eines Technikers für die Planung eines geschlossenen Systems oder anderer technischer Maßnahmen. Die Planung und Umsetzung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen begleiten Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt.

Je höher die Gruppe, je größer die Menge und je stärker die Freisetzung, desto höher die Stufe. Die Gruppe E führt immer direkt zur Stufe 4 (Fachperson beiziehen).

Die EMKG-Matrix im Überblick

Gefährlichkeitsgruppe, Menge und Freisetzungsvermögen ergeben zusammen die Maßnahmenstufe. Die Tabelle zeigt jede Kombination der Gruppen A bis D; die Gruppe E steht nicht in der Matrix, sie führt immer zur Stufe 4.

Gruppe Menge Freisetzungsvermögen
GeringMittelHoch
A Gering (klein) 1 1 1
Mittel 1 1 2
Hoch (groß) 1 1 Fl. 2 Fest. 2
B Gering (klein) 1 1 1
Mittel 1 2 2
Hoch (groß) 1 2 Fl. 3 Fest. 3
C Gering (klein) 1 2 Fl. 1 Fest. 2
Mittel 2 3 3
Hoch (groß) 2 3 3
D Gering (klein) 2 3 Fl. 2 Fest. 3
Mittel 3 4 4
Hoch (groß) 3 4 4

Beispiel: Gruppe C, Menge «Klein» und Freisetzung «Mittel» ist eine geteilte Zelle – Flüssigkeiten ergeben Stufe 2, Feststoffe Stufe 1.

Vier Zellen unterscheiden nach Aggregatzustand: der mit «Fl.» markierte Wert gilt für Flüssigkeiten, der mit «Fest.» markierte für Feststoffe. Bei unbekanntem oder gemischtem Aggregatzustand gilt der strengere Wert.

Die Gruppe E führt immer direkt zur Stufe 4 (Fachperson beiziehen), unabhängig von Menge und Freisetzung.

Dauert die Tätigkeit weniger als 15 Minuten pro Tag, kann nach der gedruckten Methode eine Stufe tiefer gewählt werden (Stufe 2 statt 3, Stufe 1 statt 2). Das gilt nicht bei lokal reizenden (H335), ätzenden (H314) oder atemwegssensibilisierenden (H334) sowie geruchsintensiven Stoffen und nie für Stufe 4. Caventi wendet diese Absenkung – wie das Online-Werkzeug der BAuA – nicht automatisch an; Dauer und Häufigkeit verändern die Stufe daher nicht.

Die Maßnahmen bauen aufeinander auf: Eine höhere Stufe schließt die der niedrigeren ein. Integrierte Absaugungen zählen wegen ihrer hohen Wirksamkeit bereits als geschlossenes System. Die dokumentierte Beurteilung kann zugleich das Gefahrstoffverzeichnis sein, wenn das Sicherheitsdatenblatt darin genannt ist.

Ein wirksamer Hebel ist die Freisetzung selbst: Derselbe Stoff in einer Form mit geringerer Freisetzung (z. B. Granulat statt Pulver) erreicht oft eine niedrigere Stufe. Im Beispiel des Leitfadens fällt ein Feststoff der Gruppe B von Reihe 300 (Pulver, hohe Freisetzung, große Menge) auf Reihe 100 (Granulat, geringe Freisetzung).

In Caventi ist das der Wert «Stufe 1» bis «Stufe 4» neben jeder Tätigkeit.

Ein durchgerechnetes Beispiel: Xylol umfüllen

So läuft die Ableitung für eine konkrete Tätigkeit – das Umfüllen von Xylol – von den H-Sätzen bis zur Stufe und zum Hautkontakt.

Schritt Ergebnis
H-Sätze H226, H332, H312, H315
Gefährlichkeitsgruppe Einatmen H332 ⇒ Gruppe B
Menge Umfüllen im Liter-Bereich ⇒ mittel
Freisetzung Siedepunkt 135 °C ⇒ mittel
Maßnahmenstufe (Matrix B / mittel / mittel) Stufe 2 – Absaugung am Entstehungsort
Gefährlichkeitsgruppe Haut H312 ⇒ HC (H315 ⇒ HB; es zählt die höchste)
Wirkfläche / Wirkdauer groß / kurz
Maßnahmenbedarf Haut (Tab. 7.1) erweitert

Der Leitfaden nutzt im Formblatt-Beispiel zusätzlich den AGW-Weg (Tab. 1.2, AGW 100 ppm) und kommt darüber auf Gruppe A; Caventi stuft ausschließlich aus der Einstufung ein und ordnet Xylol daher Gruppe B zu.

Lüftung und Raumgröße: die Angaben am Arbeitsplatz

Je Arbeitsplatz erfassen Sie in Caventi die Lüftungssituation und die Raumgröße. Beides sind Angaben zur Dokumentation und zur Wirksamkeitsprüfung – sie verändern die EMKG-Maßnahmenstufe nicht.

Die Lüftung

Die Lüftung ist im EMKG keine Eingangsgröße der Maßnahmenstufe, sondern die Maßnahmenseite: Stufe 1 verlangt als Mindeststandard eine gute allgemeine Raumlüftung (Schutzleitfaden 100), Stufe 2 eine Absaugung am Entstehungsort, Stufe 3 ein geschlossenes System.

Caventi vergleicht deshalb die am Arbeitsplatz vorhandene Lüftung (keine, natürliche oder mechanische Lüftung, Absaugung am Entstehungsort) mit der abgeleiteten Maßnahmenstufe und warnt, wenn die vorhandene Lüftung die empfohlene Stufe nicht erreicht.

Praxis-Hinweis: Raumlufttechnische Anlagen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen – mindestens alle drei Jahre, Anlagen zum Erfassen von Stäuben mindestens jährlich. Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen werden empfohlen.

Die Raumgröße

Die Raumgröße (klein, mittel, groß) dokumentiert die räumliche Situation des Arbeitsplatzes. Sie ist keine EMKG-Eingangsgröße und verändert die Maßnahmenstufe nicht.

Sie hilft aber bei der fachlichen Einordnung: In einem kleinen, schlecht durchlüfteten Raum erreicht dieselbe freigesetzte Menge schneller kritische Konzentrationen. Die Angabe unterstützt die Beurteilung, ob die allgemeine Lüftung als Mindeststandard genügt, und gehört zur Dokumentation der Arbeitsbedingungen.

Schritt 8: Die Wirksamkeit prüfen

Der letzte Schritt prüft, ob die Maßnahmen den Arbeitsplatzgrenzwert einhalten und wirksam bleiben. Die Pflicht dazu ergibt sich aus dem für Ihren Standort geltenden Recht (siehe «Rechtlicher Rahmen» am Ende dieser Seite); im EMKG-Leitfaden ist sie als zentrale Forderung zur Qualitätssicherung der festgelegten Maßnahmen beschrieben.

Zwei Ziele, mit oder ohne Messung

Bei Stoffen mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist dessen Einhaltung nachzuweisen, bei Stoffen ohne AGW die Wirksamkeit der Maßnahmen. Beides geht messtechnisch oder nichtmesstechnisch; das EMKG ist die nichtmesstechnische Methode.

Eine Kategorie strenger bei AGW-Stoffen

Wer das EMKG als nichtmesstechnischen Nachweis der AGW-Einhaltung nutzt, muss die Gefährlichkeitsgruppe eine Kategorie strenger wählen (z. B. Gruppe C statt B). Beispiel Isopropanol (AGW 200 ml/m³): über die Messung ergäbe sich Reihe 100, als nichtmesstechnische Methode Reihe 200. Werden die technischen Maßnahmen der Reihe 200 umgesetzt, ist keine Arbeitsplatzmessung mehr zwingend. Caventi nimmt diese Verschärfung nicht vor: Die Anwendung führt keine Arbeitsplatzgrenzwerte und leitet die Gruppe allein aus der Einstufung ab. Die angezeigte Stufe ist deshalb noch kein nichtmesstechnischer Nachweis der AGW-Einhaltung – dafür wählen Sie die Gruppe selbst eine Kategorie strenger.

Zubereitungen mit AGW-Inhaltsstoffen

Für Zubereitungen (Gemische) gilt eine eigene Regel, nicht der Sprung um eine Kategorie. Prüfen Sie zuerst die Inhaltsstoffliste: Enthält das Gemisch Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert, ist deren Einhaltung zu überprüfen – je höher der Anteil des Stoffes mit AGW, desto wichtiger die Überprüfung. Das EMKG darf hier als nichtmesstechnische Methode dienen, wenn die aus der Einstufung des Gemisches ermittelte Gefährlichkeitsgruppe strenger ist als alle Gruppen, die sich aus den AGW der einzelnen Komponenten ergeben. Die Liste der Inhaltsstoffe mit AGW finden Sie im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 8. Zu berücksichtigen sind dabei nur gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte.

Technische Anlagen und Hautschutz prüfen

Raumlufttechnische Anlagen sind mindestens alle drei Jahre auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, Anlagen zum Erfassen von Stäuben mindestens jährlich; tägliche Sicht- und Funktionskontrollen werden empfohlen. Beim Hautschutz sind die persönliche Schutzausrüstung vor Gebrauch auf ihre Funktion und die Hautmittel auf ihr Verfallsdatum zu prüfen; die Erkenntnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge fließen in die Verbesserung ein.

Hautkontakt: die Schritte 5 bis 7 des EMKG

Neben dem Einatmen beurteilt das EMKG die Gefährdung durch Hautkontakt. Aus den H-Sätzen ergibt sich eine Gefährlichkeitsgruppe Haut (HA bis HE); zusammen mit der Wirkfläche und der Wirkdauer folgt daraus der Maßnahmenbedarf.

Die Schritte 5 bis 7 kommen zum Maßnahmenbedarf Einatmen hinzu. Übergehen dürfen Sie sie nur, wenn ein Hautkontakt aus technischen Gründen ausgeschlossen ist – das bloße Tragen von Schutzhandschuhen zählt dabei nicht als Ausschluss.

Gruppe Bedeutung Maßgebende H-/EUH-Sätze
HA Geringe Hautgefährdung EUH066
HB Hautreizend H315
HC Erhöhte Hautgefährdung H312, H317, H371, H373 – sowie H302/H332 (angenommene Hautwirkung)
HD Hohe Hautgefährdung H311, H341, H351, H361, H372 – sowie H301/H331 (angenommene Hautwirkung)
HE Sehr hohe Hautgefährdung H310, H314, H340, H350, H360, H370 – sowie H300/H330 (angenommene Hautwirkung)

Ist bekannt, dass ein Stoff nicht hautresorptiv ist, darf die Zuordnung entfallen – aber nur für die mit einem Stern gekennzeichneten Einträge der Tabelle: in HD sind das H341, H351 und H361, in HE H340, H350 und H360. Für die übrigen Einträge (H311, H314, H310, H370, H372) bleibt die Gruppe bestehen, denn diese Stoffe schädigen die Haut selbst oder wirken bereits beim Kontakt. Vorsicht bei Trägerstoffen wie DMSO, DMF oder Glykolethern: Sie können andere, nicht resorptive Stoffe durch die Haut schleusen. Caventi ordnet im Zweifel immer zu (die sichere Seite).

Wirkfläche

Klein: kleinflächige Benetzung, etwa Spritzer. Groß: großflächige Benetzung, z. B. die ganze Hand. Mitzuzählen ist auch der indirekte Hautkontakt über Gase, Dämpfe oder Aerosole sowie über verschmutzte Kleidung und Arbeitsmittel. Bereits getragene Schutzhandschuhe bleiben bei der Einschätzung außer Acht.

Wirkdauer

Kurz: unter 15 Minuten pro Tag. Lang: über 15 Minuten pro Tag – wiederholte Hautkontakte werden über den Tag zusammengezählt. Die Wirkdauer beginnt mit der Verunreinigung und endet erst mit der wirksamen Beseitigung.

Die Entscheidungstabelle Hautkontakt

Hautgruppe, Wirkfläche und Wirkdauer ergeben den Maßnahmenbedarf – so, wie die EMKG-Matrix die Maßnahmenstufe beim Einatmen liefert.

Gruppe klein groß
kurz lang kurz lang
HA gering gering gering erweitert
HB gering erweitert erweitert erweitert
HC gering erweitert erweitert hoch
HD erweitert erweitert erweitert hoch *
HE hoch ** hoch hoch hoch

Der Maßnahmenbedarf Haut

Gering Organisations- und Hygienemaßnahmen nach TRGS 401: unnötigen Hautkontakt vermeiden, verschmutzte Haut und Arbeitsmittel rasch reinigen, Waschgelegenheiten sowie Hautschutz- und Hautpflegemittel bereitstellen und die Beschäftigten unterweisen (Schutzleitfaden 120).
Erweitert Zusätzlich technische und organisatorische Lösungen, die den Hautkontakt verhindern oder deutlich verringern (geeignete Werkzeuge und Arbeitsverfahren). Reichen sie nicht aus, geeignete persönliche Schutzausrüstung (Chemikalienschutzhandschuhe, -schürzen, -anzüge, Schutzschuhe). Handschuhe nach Material, Durchbruchzeit und maximaler Tragedauer aus Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts auswählen; Baumwollunterziehhandschuhe binden den Schweiß (Schutzleitfaden 250). Auch mit Schutzausrüstung ist ein Hautkontakt nicht vollständig ausgeschlossen: Er entsteht etwa, wenn Gesicht oder andere Körperteile mit kontaminierten Schutzhandschuhen unbeabsichtigt berührt oder abgewischt werden oder wenn kontaminierte Handschuhe vor dem Ausziehen nicht gereinigt werden.
Hoch Substitution prüfen oder den Hautkontakt durch ein geschlossenes System vollständig ausschließen. Ist das nicht möglich, die Maßnahmen mit dem Betriebsarzt wählen, einen Hautschutzplan führen und mindestens jährlich unterweisen; trockene Haut ist die erste Warnung, Hautschutz wirkt vorbeugend.

Feuchtarbeit – mehr als zwei Stunden im feuchten Milieu, flüssigkeitsdichte Handschuhe über zwei Stunden oder häufiges intensives Reinigen oder Desinfizieren der Hände – verlangt immer mindestens die Organisations- und Hygienemaßnahmen des geringen sowie die technischen Lösungen des erweiterten Maßnahmenbedarfs (siehe oben; Schutzleitfäden 120 und 250).

Zwei Sonderfälle mildern das Ergebnis: Ist die Gruppe HD nur durch H361 begründet, genügt bei großer Wirkfläche und langer Wirkdauer der erweiterte Maßnahmenbedarf (Fußnote * in der Tabelle). Ist die Gruppe HE nur durch H314 begründet, genügt bei kleiner Wirkfläche und kurzer Wirkdauer ebenfalls der erweiterte Maßnahmenbedarf (Fußnote **).

In Caventi erfassen Sie Wirkfläche, Wirkdauer und Feuchtarbeit je Tätigkeit; das Ergebnis erscheint als Haut-Badge (z. B. «Haut HD») neben der Tätigkeit. Löst allein die Feuchtarbeit den Bedarf aus, ohne dass eine Hautgruppe vorliegt, zeigt das Badge «Feuchtarbeit».

Die Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Zu jeder Maßnahmenstufe gehören konkrete Maßnahmen. Das EMKG folgt der gesetzlichen Rangfolge STOP: erst die Quelle, zuletzt die Person.

S

Substitution

Zuerst prüfen, ob sich der Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen ersetzen lässt. Diese Substitutionsprüfung ist bei jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen die erste Pflicht, unabhängig von der Gruppe.

T

Technisch

Technische Maßnahmen: Lüftung, Absaugung, geschlossene Systeme – kumulativ mit steigender Stufe.

O

Organisatorisch

Organisatorische Maßnahmen: Expositionsdauer begrenzen, Zahl der exponierten Personen verringern.

P

Persönlich

Persönliche Schutzausrüstung als letzte Maßnahme, wenn die übrigen nicht ausreichen.

Zusätzlich leitet Caventi aus den H-Sätzen Haut- und Augenschutz sowie Handhabungsregeln ab.

Besonders gefährliche Stoffe: Verschluss und Mutterschutz

Sehr giftige, giftige und CMR-Stoffe der Kategorie 1 und 2 sind unter Verschluss aufzubewahren; Zugang haben nur verantwortungsvolle, fachkundige Personen, und es ist besonders zu unterweisen – das gilt auch für atemwegssensibilisierende Stoffe. Bei Stoffen mit H361d sind zusätzlich die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Für H360D, H360F, H350 (einschließlich H350i) und H340 gelten die Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter.

Was dokumentiert wird

Eine vollständige Dokumentation hält je Tätigkeit fest: den Gefahrstoff, die Einstufung mit Arbeitsplatzgrenzwert und Gefährlichkeitsgruppe, Menge und Dauer, Aggregatzustand, Siedepunkt und Freisetzungsgruppe, die Schutzmaßnahmen für Einatmen und Haut sowie die Wirksamkeitsprüfung. Dazu gehören außerdem die an der Beurteilung beteiligten Personen, das Ergebnis der Substitutionsprüfung und die Fristen für die Umsetzung und die Überprüfung der Maßnahmen. Werden zusätzliche Maßnahmen der Stufe 2 (technische Maßnahmen) oder der Stufe 3 (geschlossenes System) nötig oder werden krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1 oder 2 eingesetzt, ist zu begründen, warum auf einen Ersatzstoff oder ein weniger gefährliches Verfahren verzichtet wird. Caventi erzeugt den fachlichen Teil automatisch; die beteiligten Personen, die Substitutionsprüfung und die Fristen ergänzen Sie selbst. Die Dokumentation kann zugleich als Gefahrstoffverzeichnis dienen, wenn das Sicherheitsdatenblatt darin genannt ist.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV und ArbSchG Pflicht. Das EMKG ordnet die allgemeinen Schutzmaßnahmen des § 8 GefStoffV der Maßnahmenstufe 1 zu und die weitergehenden Maßnahmen der § 9 und § 10 den höheren Stufen. Es ist eine anerkannte Hilfe der BAuA, um diese Pflicht ohne eigene Messungen zu erfüllen; es wird durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 400, TRGS 500) getragen. Es bleibt eine Entscheidungshilfe und ersetzt die Verantwortung des Arbeitgebers nicht.

Wie Caventi das EMKG anwendet

Caventi liest Ihre Sicherheitsdatenblätter aus, leitet für jedes Produkt die Gefährlichkeitsgruppe und das Freisetzungsvermögen ab und berechnet für jede Tätigkeit die Maßnahmenstufe samt STOP-Maßnahmen und PSA. Sie pflegen nur die Menge, die Dauer und die Häufigkeit – den Rest bekommen Sie als nachvollziehbare, jederzeit aktualisierbare Beurteilung.

Quellen

Grundlage: BAuA, Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG), Leitfaden und Zuordnung der H-/EUH-Sätze. Rechtlicher Rahmen: GefStoffV, ArbSchG, TRGS 400 und TRGS 500.

Diese Darstellung ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.

Häufige Fragen zum EMKG

Wofür steht die Abkürzung EMKG?

EMKG steht für «Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe». Es ist ein Control-Banding-Verfahren der deutschen BAuA für die Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Was bedeutet die Gruppe A bis E?

Die Gefährlichkeitsgruppe beschreibt, wie gesundheitsschädlich ein Stoff beim Einatmen ist – von A (gering) bis E (sehr hoch). Sie wird aus den H-/EUH-Sätzen abgeleitet; der schwerwiegendste Satz bestimmt die Gruppe.

Was bedeutet die Stufe 1 bis 4?

Die Maßnahmenstufe sagt, welche Art von Schutzmaßnahme angemessen ist: 1 = allgemeine Lüftung, 2 = Absaugung, 3 = geschlossenes System, 4 = Fachperson beiziehen. Sie ergibt sich aus Gefährlichkeitsgruppe, Freisetzung und Menge.

Braucht man für das EMKG Messungen?

In der Regel nicht. Der Sinn des EMKG ist gerade, eine angemessene Maßnahmenstufe ohne eigene Luftmessungen zu bestimmen – allein aus Einstufung, Freisetzung und Menge. Bei Stoffen mit einem Arbeitsplatzgrenzwert gilt das nur, wenn man die Gefährlichkeitsgruppe eine Kategorie strenger wählt; andernfalls ist die Einhaltung des Grenzwerts anders nachzuweisen.

Das zweite EMKG-Modul: Brand und Explosion

Neben Einatmen und Hautkontakt beurteilt das EMKG dieselbe Tätigkeit auf Brand- und Explosionsgefährdung – mit der Gefährlichkeitsgruppe pc-A bis pc-E und der Maßnahmenstufe 1 bis 3.

Zum EMKG-Modul Brand und Explosion

Gefährdungsbeurteilung ohne Tabellenkalkulation

Caventi bewertet jede Tätigkeit nach dem EMKG: Gefährlichkeitsgruppe und Maßnahmenstufe abgeleitet aus Ihren Sicherheitsdatenblättern, mit STOP-Maßnahmen und PSA.

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