GLOSSAR
Gefahrstoff-Glossar: die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Von SDB bis Zusammenlagerung: die zentralen Begriffe des Gefahrstoffmanagements, jeweils in wenigen Sätzen erklärt und mit Quelle.
Auffangwanne Eine Auffangwanne fängt auslaufende Flüssigkeiten auf und verhindert, dass sie in Boden oder Kanalisation gelangen oder mit unverträglichen Stoffen reagieren. Als Faustregel muss sie mindestens das Volumen des größten Behälters zurückhalten; Säuren und Laugen erhalten getrennte Wannen. Betriebsanweisung Die Betriebsanweisung ist die arbeitsplatzbezogene Kurzanleitung für den sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff: Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung. § 14 GefStoffV verpflichtet den Arbeitgeber dazu; Inhalt und Form regelt die TRGS 555. Brandabschnitt Ein Brandabschnitt ist ein baulich abgetrennter Bereich, der die Ausbreitung eines Brandes für eine definierte Zeit verhindert, typischerweise durch feuerwiderstandsfähige Wände, Decken und Türen. Die Mengenschwellen der Lagerregeln beziehen sich in der Regel auf den einzelnen Brandabschnitt. CAS-Nummer Die CAS-Nummer ist ein weltweit eindeutiger Identifikator für chemische Stoffe, vergeben vom Chemical Abstracts Service, zum Beispiel 67-64-1 für Aceton. Sie ist der zuverlässigste Schlüssel, um Stoffdaten über verschiedene Quellen und Sprachen hinweg eindeutig zu verknüpfen. EMKG Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA ist ein Schema für die Gefährdungsbeurteilung ohne Messungen: aus H-Sätzen, verwendeter Menge und Freisetzungsverhalten wird eine Maßnahmenstufe abgeleitet, von guter Lüftung bis zum geschlossenen System. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Die Gefahrstoffverordnung ist die zentrale deutsche Rechtsvorschrift zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen. Sie verlangt unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung und das Gefahrstoffverzeichnis. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) Das Gefahrstoffverzeichnis – in der Praxis auch Gefahrstoffkataster oder Gefahrstoffliste genannt – ist das Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. § 6 Absatz 12 GefStoffV verpflichtet den Arbeitgeber, es zu führen: mit Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereichen, Arbeitsbereichen und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Es muss aktuell gehalten werden und allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein. Getrenntlagerung Getrenntlagerung ist die Lagerung verschiedener Lagergüter im selben Lagerabschnitt, aber mit Schutzmaßnahmen, die eine gegenseitige Gefährdung verhindern: ausreichender Abstand, eine Abtrennung aus nichtbrennbaren Baustoffen oder getrennte Auffangwannen je Stoffklasse. Sie ist die mittlere der drei Lagerformen zwischen Zusammenlagerung und Separatlagerung. GHS und CLP GHS ist das weltweit harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien; die CLP-Verordnung setzt es in der EU um. Es definiert Gefahrenklassen, Piktogramme sowie H- und P-Sätze. H-Sätze H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben die Gefahren eines Stoffes in standardisierter Form, zum Beispiel H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.“ Der Zahlencode gruppiert die Gefahren: 2xx physikalisch, 3xx Gesundheit, 4xx Umwelt. Aus den H-Sätzen leiten sich unter anderem Lagerklasse und Schutzmaßnahmen ab. Lagerklasse Die Lagerklasse (LGK) nach TRGS 510 ordnet jeden Gefahrstoff anhand seiner Einstufung genau einer von 24 Klassen zu, zum Beispiel LGK 3 für entzündbare Flüssigkeiten. Die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) regelt dann je Klassenpaar, ob gemeinsames Lagern erlaubt, bedingt erlaubt oder verboten ist. P-Sätze P-Sätze (Precautionary Statements) sind die standardisierten Sicherheitshinweise zum Umgang mit einem Stoff, zur Lagerung, zur Ersten Hilfe und zur Entsorgung, zum Beispiel P210 „Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.“ Sie stehen auf dem Etikett und in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts. Separatlagerung Separatlagerung ist die Lagerung in getrennten Lagerabschnitten. Nach TRGS 510 müssen die Abschnitte im Gebäude mindestens feuerbeständig (90 Minuten Feuerwiderstand) voneinander getrennt sein; im Freien genügen ausreichende Abstände. Sicherheitsdatenblatt (SDB) Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Informationsdokument zu einem gefährlichen Stoff oder Gemisch. Der Lieferant muss es in 16 festgelegten Abschnitten mitliefern; es enthält unter anderem Einstufung, Schutzmaßnahmen sowie Lager- und Entsorgungshinweise. Grundlage ist Anhang II der REACH-Verordnung; in Deutschland konkretisiert die Gefahrstoffverordnung den betrieblichen Umgang. TRGS 510 Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Grundanforderungen, Mengenschwellen, Anforderungen je Lagerklasse und die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12). Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung). Wassergefährdungsklasse (WGK) Die Wassergefährdungsklasse stuft Stoffe nach der AwSV als nicht wassergefährdend oder in WGK 1 (schwach) bis WGK 3 (stark wassergefährdend) ein. Sie bestimmt unter anderem die Anforderungen an Auffangwannen und Löschwasserrückhaltung. Zusammenlagerung Zusammenlagerung ist die Lagerung verschiedener Lagergüter im selben Lagerabschnitt ohne besondere Trennung. Ob sie zulässig ist, entscheiden die Lagerklassen der beteiligten Stoffe (Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510), die gelagerte Menge und mögliche gefährliche Reaktionen zwischen den Stoffen.
Welche Lagerklassen gibt es? → Zusammenlagerungs-Matrix →
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