RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Caventi-Plattform durch Kunden in der Schweiz und in Deutschland; es gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen; Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen, beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit handelt, in Deutschland als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Voldeq ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen
Caventi stellt eine webbasierte Software zur Verwaltung von Gefahrstoffen bereit – Erfassung, Anreicherung, Lagersicherheit, Betriebsanweisungen und Unterweisung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif.
3. Entscheidungsunterstützung, Prüfpflicht, keine Rechtsberatung
Sämtliche Ausgaben von Caventi (insbesondere Einstufungen, Zusammenlagerungs- und Lagerklassen-Hinweise, EMKG-Bewertungen, Entwürfe von Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte) sind automatisiert erzeugte Entscheidungsunterstützung. Sie beruhen auf den vom Kunden erfassten Daten und auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen Empfehlungen dar, keine verbindlichen Vorgaben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ausgaben vor ihrer Verwendung durch eine fachkundige bzw. verantwortliche Person (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine andere fachkundige Person im Sinne der einschlägigen Vorschriften) prüfen und freigeben zu lassen; ohne diese Freigabe darf er sich nicht auf die Ausgaben verlassen. Caventi erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Betrieb des Kunden den einschlägigen Vorschriften entspricht. Die gesetzlichen Pflichten des Kunden als Arbeitgeber, in Deutschland insbesondere nach ArbSchG, GefStoffV und ChemG, in der Schweiz insbesondere nach ArG, VUV und ChemV, verbleiben uneingeschränkt beim Kunden und werden von Voldeq nicht übernommen.
4. Vertrag, Laufzeit und Kündigung
Verträge laufen monatlich oder jährlich und sind zum Ende der jeweiligen Periode kündbar. Eine 30-tägige Testphase ist unverbindlich und endet automatisch. Die Testphase wird unentgeltlich und ohne Gewähr für Verfügbarkeit und Mangelfreiheit bereitgestellt; während der unentgeltlichen Nutzung haftet Voldeq nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Vertragsschluss veröffentlichten Preise. Abgerechnet wird je nach gewählter Laufzeit monatlich oder jährlich im Voraus, zuzüglich der jeweils geltenden Steuern.
6. Datenquellen und Verfügbarkeit
Caventi bindet öffentliche und behördliche Datenquellen ein (insbesondere GESTIS/IFA-DGUV, ECHA, PubChem, BAuA, das Schweizer Produktregister RPC/BAG und SUVA-Grenzwerte). Diese Daten stammen von Dritten; Voldeq hat auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr; sie sind keine zugesicherte Beschaffenheit der Leistung. Verbindlich sind stets das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten und das jeweils geltende Recht; der Kunde prüft übernommene Stoffdaten vor jeder sicherheitsrelevanten Verwendung dagegen. Caventi strebt eine hohe Verfügbarkeit an; ein Ausfall einzelner Quellen blockiert die Kernfunktionen nicht.
7. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Es gilt die Datenschutzerklärung. Daten werden in der EU gehostet (Serverstandort Deutschland/Finnland); Mandanten sind strikt getrennt (Row-Level-Security). Soweit Caventi für den Kunden Beschäftigtendaten bearbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Caventi Auftragsbearbeiter; Grundlage ist ein Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV/DPA) nach Art. 28 DSGVO bzw. Art. 9 revDSG, der mit Vertragsschluss zustande kommt.
8. Haftung
Voldeq haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte beschränkt; diese Obergrenze gilt nicht, soweit sie den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden im Einzelfall unterschreitet. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre. Für die Auswahl, Prüfung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb bleibt allein der Kunde als Arbeitgeber verantwortlich.
9. Freistellung
Der Kunde stellt Voldeq von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder auf einer Verletzung seiner Pflichten nach Ziffer 3 beruhen, samt angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
10. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen; Unterlizenzierung und Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen. Alle weitergehenden Rechte an der Plattform, ihren Inhalten und Datenbanken verbleiben bei Voldeq bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die vom Kunden erfassten Daten und die für den Kunden erzeugten Dokumente stehen dem Kunden zu; Voldeq darf sie zur Vertragserfüllung sowie in anonymisierter Form zur Verbesserung des Dienstes nutzen. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags; diese Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre danach.
11. Leistungsänderungen, Sperrung und höhere Gewalt
Voldeq darf die Plattform weiterentwickeln und ändern, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt oder die Änderung aus technischen, sicherheits- oder rechtsbedingten Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Voldeq darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn der Kunde die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt, die Sicherheit oder Integrität des Dienstes gefährdet oder trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist; der Kunde wird, soweit möglich, vorab informiert. Für Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Voldeq (höhere Gewalt, zum Beispiel Naturereignisse, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle, Ausfälle von Unterlieferanten) haftet Voldeq nicht; die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.
12. Änderungen der Bedingungen und Preise
Voldeq kann diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Werden die Preise erhöht oder die Bedingungen zum Nachteil des Kunden wesentlich geändert, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden auf diesen Zeitpunkt kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Für laufende, bereits bezahlte Abrechnungsperioden gelten Preiserhöhungen nicht.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bern (Schweiz); Voldeq bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Rechtserhebliche Erklärungen wie Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.