ZUSAMMENLAGERUNG · TRGS 510

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen: die Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510

Welche Gefahrstoffe dürfen Sie zusammenlagern? Die vollständige Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510 (Tabelle 12) für alle Lagerklassen: Wählen Sie zwei Lagerklassen und sehen Sie sofort, ob sie zusammen, nur unter Bedingungen oder getrennt gelagert werden müssen.

Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510 (Tabelle 12)

Die vollständige Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510: Grün erlaubt, gelb nur unter Bedingungen, rot separat lagern. Tippen Sie auf eine farbige Kombination für die Begründung. Caventi ordnet diese Tabelle automatisch Ihren eigenen Sicherheitsdatenblättern und Mengen zu.

Legende: Erlaubt Bedingt erlaubt Separat lagern

Zusammenlagerung prüfen → Welche Lagerklassen gibt es? →

LGK 12A2B34.1A4.1B4.24.35.1A5.1B5.1C5.26.1A6.1B6.1C6.1D6.278A8B10111213
1
2A
2B
3
4.1A
4.1B
4.2
4.3
5.1A
5.1B
5.1C
5.2
6.1A
6.1B
6.1C
6.1D
6.2
7
8A
8B
10
11
12
13

Weiterlesen TRGS 510: Lagerklassen und Zusammenlagern →

Die Menge entscheidet mit

Die Zusammenlagerungstabelle ist ein Maßstab für größere Mengen. Ob eine Kombination wirklich getrennt werden muss, hängt zusätzlich von der gelagerten Menge, der Brandschutztechnik und der Verpackung ab.

  1. bis 200 kg Gefahrstoffe insgesamt Abschnitt 13 der TRGS 510 und damit die Zusammenlagerungstabelle gelten noch nicht. Es genügen die Grundanforderungen nach Abschnitt 4.
  2. bis 400 kg insgesamt, höchstens 200 kg je Lagerklasse Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln sind nach Abschnitt 13.4 zulässig, solange keine Gefährdungserhöhung entsteht (für LGK 6.1C/D, 8A/B und 10–13 dürfen bis zu 200 kg weiterer Klassen hinzukommen).
  3. größere Mengen Es gilt die Tabelle. „Separat lagern“ heißt getrennte Lagerabschnitte mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand. Für mit Fußnoten markierte Kombinationen erlauben die Tabellen 13 und 14 die Zusammenlagerung gestaffelt nach Menge und Brandschutz (z. B. bis 1 t bzw. 10 t ohne Auflagen, höhere Mengen mit Brandmelde- oder Feuerlöschanlage).

Die Mengen beziehen sich auf einen Brandabschnitt bzw. eine bauliche Einheit. Auch eine erlaubte Kombination darf nicht zusammengelagert werden, wenn die Stoffe gefährlich miteinander reagieren (z. B. unterschiedliche Löschmittel oder Reaktion zu brennbaren oder giftigen Gasen). Maßgeblich bleiben Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung.

Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.

Statt jede Kombination nachschlagen

Caventi liest Ihre Sicherheitsdatenblätter aus, leitet die Lagerklasse ab und prüft die Zusammenlagerung für Ihr ganzes Lager. Sie werden gewarnt, bevor unverträgliche Stoffe nebeneinander stehen.

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