Aceton: Lagerklasse, Einstufung und Lagerung
Aceton wird nach TRGS 510 der Lagerklasse 3 zugeordnet. Die Einstufung, die Wassergefährdungsklasse und die Zusammenlagerung im Überblick, jeweils mit Quelle.
Identität
- CAS-Nummer
- 67-64-1 · ECHA C&L
- EG-Nummer
- 200-662-2 · ECHA C&L
- CLP-Index-Nr.
- 606-001-00-8 · CLP Anhang VI
- Aggregatzustand
- farblose Flüssigkeit
- Flammpunkt
- ca. -20 °C · SDB
Synonyme: Propan-2-on, Dimethylketon, 2-Propanon
GHS-/CLP-Einstufung
- H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Lagerklasse (TRGS 510)
LGK 3 · TRGS 510 Entzündbare FlüssigkeitenWarum diese Lagerklasse?
Aceton ist als Flam. Liq. 2 (H225) mit einem Flammpunkt unter 21 °C eingestuft. Die entzündbaren Eigenschaften bestimmen die Zuordnung zur Lagerklasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten).
Wassergefährdungsklasse (WGK)
WGK 1 · UBA Rigoletto
Die WGK ist eine deutsche Einstufung nach der AwSV; sie bestimmt u. a. die Anforderungen an Auffangwannen und Löschwasserrückhaltung.
Lageranforderungen
Kühl, dicht verschlossen und gut belüftet lagern; von Zündquellen, Hitze und offenen Flammen fernhalten. Als LGK-3-Stoff in Auffangwannen und getrennt von brandfördernden Stoffen (LGK 5.1) lagern.
Darf Aceton mit anderen Stoffen gelagert werden?
Die Zusammenlagerung richtet sich nach den Lagerklassen der beteiligten Stoffe (TRGS 510, Tabelle 12). Tippen Sie auf eine Kombination für die Begründung.
Quellen
Alle Angaben stammen aus öffentlich-rechtlichen Quellen und sind pro Wert gekennzeichnet:
- ECHA Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory)
- CLP-Verordnung (EG) 1272/2008, Anhang VI (harmonisierte Einstufung)
- TRGS 510 (BAuA), Anlage 4: Zuordnung zu Lagerklassen
- UBA Rigoletto: Suche nach wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Öffentliche Sicherheitsdatenblätter / ECHA-Registrierungsdossier (physikalische Kennwerte)
Stand der Angaben: 21. Juli 2026. Alle Werte wurden zu diesem Datum gegen die genannten Quellen geprüft. Verbindlich sind stets die aktuelle Fassung dieser Quellen und das Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts.
Diese Angaben sind allgemeine Informationen und Entscheidungsunterstützung, keine Rechtsberatung. Sie gelten für den Reinstoff; die Einstufung eines realen Produkts hängt von Konzentration und Zusammensetzung ab. Verbindlich sind das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts und die geltenden Vorschriften. Die Prüfung und Entscheidung obliegt der fachkundigen Person; die Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber.
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