Was ist die TRGS 510?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Grundanforderungen, Mengenschwellen, Anforderungen je Lagerklasse und die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12). Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung).

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Verwandte Begriffe

Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.

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