Was ist die TRGS 510?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Grundanforderungen, Mengenschwellen, Anforderungen je Lagerklasse und die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12). Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung).
Verwandte Begriffe
Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
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