Salpetersäure: Lagerklasse, Einstufung und Lagerung

Salpetersäure wird nach TRGS 510 der Lagerklasse 5.1B zugeordnet. Die Einstufung, die Wassergefährdungsklasse und die Zusammenlagerung im Überblick, jeweils mit Quelle.

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Identität

CAS-Nummer
7697-37-2 · ECHA C&L
EG-Nummer
231-714-2 · ECHA C&L
CLP-Index-Nr.
007-004-00-1 · CLP Anhang VI
Aggregatzustand
farblose bis gelbliche Flüssigkeit, stechend riechend

Synonyme: Scheidewasser (verd.), wässrige Salpetersäurelösung

GHS-/CLP-Einstufung

Signalwort: Gefahr
Gefahrenklassen · CLP Anhang VI
Ox. Liq. 3Skin Corr. 1A
H-Sätze · CLP Anhang VI
  • H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
  • H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Piktogramme · CLP Anhang VI
GHS03 · Flamme über Kreis (brandfördernd) GHS05 · Ätzwirkung

Konzentrationsabhängig

Die Einstufung von Salpetersäure ist stark konzentrationsabhängig; der harmonisierte Eintrag in Anhang VI enthält dazu Konzentrationsgrenzen. Die hier genannten Werte beschreiben konzentrierte Handelsware. Salpetersäure ist zugleich ätzend und brandfördernd. Maßgeblich ist das Sicherheitsdatenblatt.

Lagerklasse (TRGS 510)

LGK 5.1B · TRGS 510 Oxidierende Gefahrstoffe

Warum diese Lagerklasse?

Salpetersäure ist als oxidierende Flüssigkeit (Ox. Liq. 3, H272) und zugleich ätzend eingestuft. Die brandfördernde Eigenschaft bestimmt die Zuordnung zur Lagerklasse 5.1B; stark oxidierende Konzentrationen können der LGK 5.1A zuzuordnen sein.

Lagerklasse 5.1B: Definition und Lageranforderungen →

Wassergefährdungsklasse (WGK)

WGK 1 · UBA Rigoletto

Die WGK ist eine deutsche Einstufung nach der AwSV; sie bestimmt u. a. die Anforderungen an Auffangwannen und Löschwasserrückhaltung.

Lageranforderungen

Kühl und getrennt von brennbaren, oxidierbaren und organischen Stoffen sowie von Laugen lagern (brandfördernd und ätzend). Säurefeste Gebinde mit eigener Auffangwanne; niemals mit Salzsäure zusammenlagern.

Darf Salpetersäure mit anderen Stoffen gelagert werden?

Die Zusammenlagerung richtet sich nach den Lagerklassen der beteiligten Stoffe (TRGS 510, Tabelle 12). Tippen Sie auf eine Kombination für die Begründung.

Salpetersäure und Schwefelsäure Erlaubt
Salpetersäure und Salzsäure Erlaubt
Salpetersäure und Wasserstoffperoxid Erlaubt

Quellen

Alle Angaben stammen aus öffentlich-rechtlichen Quellen und sind pro Wert gekennzeichnet:

Stand der Angaben: 21. Juli 2026. Alle Werte wurden zu diesem Datum gegen die genannten Quellen geprüft. Verbindlich sind stets die aktuelle Fassung dieser Quellen und das Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts.

Diese Angaben sind allgemeine Informationen und Entscheidungsunterstützung, keine Rechtsberatung. Sie gelten für den Reinstoff; die Einstufung eines realen Produkts hängt von Konzentration und Zusammensetzung ab. Verbindlich sind das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts und die geltenden Vorschriften. Die Prüfung und Entscheidung obliegt der fachkundigen Person; die Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber.

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Caventi verbindet Stoffdaten wie diese mit Ihrem Gefahrstoffverzeichnis: Sicherheitsdatenblätter auslesen, Lagerklasse und Einstufung je Stoff hinterlegen, Zusammenlagerung im ganzen Lager prüfen.

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