Schwefelsäure: Lagerklasse, Einstufung und Lagerung

Schwefelsäure wird nach TRGS 510 der Lagerklasse 8B zugeordnet. Die Einstufung, die Wassergefährdungsklasse und die Zusammenlagerung im Überblick, jeweils mit Quelle.

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Identität

CAS-Nummer
7664-93-9 · ECHA C&L
EG-Nummer
231-639-5 · ECHA C&L
CLP-Index-Nr.
016-020-00-8 · CLP Anhang VI
Aggregatzustand
farblose bis leicht gelbliche, ölige Flüssigkeit

Synonyme: Dihydrogensulfat, Vitriolöl (veraltet)

GHS-/CLP-Einstufung

Signalwort: Gefahr
Gefahrenklassen · CLP Anhang VI
Skin Corr. 1AMet. Corr. 1
H-Sätze · CLP Anhang VI
  • H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Piktogramme · CLP Anhang VI
GHS05 · Ätzwirkung

Konzentrationsabhängig

Die Einstufung als Skin Corr. 1A gilt für konzentrierte Schwefelsäure (ca. >= 15 %). Verdünnte Lösungen sind milder eingestuft. Konzentrierte Schwefelsäure reagiert stark exotherm mit Wasser. Maßgeblich ist das Sicherheitsdatenblatt.

Lagerklasse (TRGS 510)

LGK 8B · TRGS 510 Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe

Warum diese Lagerklasse?

Schwefelsäure ist nicht brennbar und als stark ätzend (Skin Corr. 1A, H314) eingestuft und wird daher der Lagerklasse 8B (nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe) zugeordnet.

Lagerklasse 8B: Definition und Lageranforderungen →

Wassergefährdungsklasse (WGK)

WGK 1 · UBA Rigoletto

Die WGK ist eine deutsche Einstufung nach der AwSV; sie bestimmt u. a. die Anforderungen an Auffangwannen und Löschwasserrückhaltung.

Lageranforderungen

In säurefesten Gebinden mit getrennter Auffangwanne lagern; strikt getrennt von Laugen und von brennbaren sowie oxidierbaren Stoffen. Nie Wasser zur Säure geben.

Darf Schwefelsäure mit anderen Stoffen gelagert werden?

Die Zusammenlagerung richtet sich nach den Lagerklassen der beteiligten Stoffe (TRGS 510, Tabelle 12). Tippen Sie auf eine Kombination für die Begründung.

Schwefelsäure und Salzsäure Erlaubt
Schwefelsäure und Salpetersäure Erlaubt
Schwefelsäure und Natriumhydroxid Erlaubt

Quellen

Alle Angaben stammen aus öffentlich-rechtlichen Quellen und sind pro Wert gekennzeichnet:

Stand der Angaben: 21. Juli 2026. Alle Werte wurden zu diesem Datum gegen die genannten Quellen geprüft. Verbindlich sind stets die aktuelle Fassung dieser Quellen und das Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts.

Diese Angaben sind allgemeine Informationen und Entscheidungsunterstützung, keine Rechtsberatung. Sie gelten für den Reinstoff; die Einstufung eines realen Produkts hängt von Konzentration und Zusammensetzung ab. Verbindlich sind das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts und die geltenden Vorschriften. Die Prüfung und Entscheidung obliegt der fachkundigen Person; die Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber.

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Caventi verbindet Stoffdaten wie diese mit Ihrem Gefahrstoffverzeichnis: Sicherheitsdatenblätter auslesen, Lagerklasse und Einstufung je Stoff hinterlegen, Zusammenlagerung im ganzen Lager prüfen.

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