Was ist die Wassergefährdungsklasse (WGK)?

Die Wassergefährdungsklasse stuft Stoffe nach der AwSV als nicht wassergefährdend oder in WGK 1 (schwach) bis WGK 3 (stark wassergefährdend) ein. Sie bestimmt unter anderem die Anforderungen an Auffangwannen und Löschwasserrückhaltung.

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