Dürfen die Lagerklassen 12 und 12 zusammengelagert werden?
Das gilt für dieses eine Klassenpaar. In einem realen Lager stehen Dutzende Stoffe nebeneinander, und jede Kombination kann eigene Bedingungen haben.
Die beiden Lagerklassen
Die Menge entscheidet mit
LGK 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten (ohne andere Zuordnung)) mit LGK 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten (ohne andere Zuordnung)) bildet die Zusammenlagerung einer Klasse mit sich selbst. Da alle Stoffe dieser Klasse weder entzündbar noch brandfördernd sind, entsteht durch ihre gemeinsame Lagerung keine wesentliche Erhöhung der Brandlast und kein systematisches Reaktionsrisiko innerhalb der Klasse. Tabelle 12 der TRGS 510 erlaubt diese Kombination daher uneingeschränkt. An dieser Bewertung ändert auch die Menge nichts: Die Zusammenlagerungsregeln des Abschnitts 13 greifen ohnehin erst oberhalb einer Gesamtmenge von 200 kg aller Gefahrstoffe (Abschnitt 13.1 Absatz 2), und für die Lagerung einer Klasse mit sich selbst bleibt das Ergebnis auch darüber hinaus „erlaubt“. Ausgeschlossen bleibt die Zusammenlagerung dennoch, wenn einzelne Stoffe im konkreten Fall gefährlich miteinander reagieren – was Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung für jede Stoffkombination verbindlich klären müssen.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).
Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
Weitere Kombinationen
Caventi prüft alle Kombinationen automatisch.
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- die Lagerklasse je Produkt, abgeleitet nach dem Verfahren in Anhang 2 der TRGS 510
- die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
- je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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