Dürfen die Lagerklassen 4.1B und 11 zusammengelagert werden?

Zusammenlagerung erlaubt

Das gilt für dieses eine Klassenpaar. In einem realen Lager stehen Dutzende Stoffe nebeneinander, und jede Kombination kann eigene Bedingungen haben.

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Die Menge entscheidet mit

LGK 4.1B (Entzündbare feste Gefahrstoffe) und LGK 11 (Brennbare Feststoffe ohne andere Zuordnung) dürfen laut Tabelle 12 der TRGS 510 uneingeschränkt zusammengelagert werden. Beide Klassen umfassen feste Stoffe, die bei Entzündung brennen, wobei LGK 4.1B die leichter entflammbaren Vertreter – etwa durch Reibung oder kurzen Wärmekontakt zündfähige entzündbare Feststoffe (H228) – enthält, während LGK 11 alle brennbaren Feststoffe ohne spezifischere Zuordnung erfasst. Da weder Oxidationsmittel noch reaktive Partner beteiligt sind, erhöht die gemeinsame Lagerung primär die Brandlast, ohne ein qualitativ anderes Gefahrenbild zu erzeugen; deshalb knüpft Tabelle 12 hier auch keine Mengenstaffel nach Tabelle 13 oder 14 an. Die Zusammenlagerungsregeln des Abschnitts 13 greifen ohnehin erst, wenn die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet; darunter bleibt diese Kombination ohne mengenabhängige Auflage. Auch bei erlaubter Kombination bleibt die Zusammenlagerung ausgeschlossen, wenn einzelne Stoffe gefährlich miteinander reagieren. Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung sind daher für jede konkrete Paarung verbindlich.

Mengenstaffel und Schwellenwerte im Überblick →

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).

Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.

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  • die Lagerklasse je Produkt, abgeleitet nach dem Verfahren in Anhang 2 der TRGS 510
  • die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
  • je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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