Dürfen die Lagerklassen 6.1A und 11 zusammengelagert werden?
Das gilt für dieses eine Klassenpaar. In einem realen Lager stehen Dutzende Stoffe nebeneinander, und jede Kombination kann eigene Bedingungen haben.
Die beiden Lagerklassen
Die Menge entscheidet mit
LGK 6.1A (Brennbare, akut toxische Gefahrstoffe, Kat. 1/2) und LGK 11 (Brennbare Feststoffe ohne andere Zuordnung) sind nach Tabelle 12 der TRGS 510 bedingt zusammenlagerbar – maßgeblich ist Erläuterung Nr. 5. Beide Klassen sind brennbar; bei gemeinsamer Lagerung kann loses brennbares Material wie Papier, Kartonagen, Textilien, Holz oder Folien die Brandlast erheblich erhöhen und eine rasche Brandausbreitung begünstigen. Die akute Toxizität der Stoffe aus LGK 6.1A verschärft das Risiko, da Brandgase und Löschmittelkontamination zusätzliche Gefährdungen für Einsatzkräfte und Umgebung erzeugen. Die Zusammenlagerung ist daher nur zulässig, wenn im selben Lagerabschnitt keine solchen brennbaren Materialien vorhanden sind, es sei denn, sie bilden für Lagerung und Transport eine Einheit mit den ortsbeweglichen Behältern. Die Mengenschwelle ist dabei mitentscheidend: Die Zusammenlagerungsregeln des Abschnitts 13 greifen erst oberhalb der Mengen nach Tabelle 1 (für akut toxische Stoffe der LGK 6.1A oberhalb von 200 kg), und nach Abschnitt 13.4 Absatz 1 sind Abweichungen zulässig, wenn insgesamt höchstens 400 kg und je Lagerklasse höchstens 200 kg gelagert werden und keine Gefährdungserhöhung zu befürchten ist. Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung bleiben in jedem Fall verbindlich.
Bedingungen
Im selben Lagerabschnitt dürfen keine zur Brandausbreitung geeigneten brennbaren Materialien (Papier, Textilien, Holz, Kartonagen, Folien) gelagert werden, sofern sie keine Transporteinheit mit den Behältern bilden.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).
Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
Weitere Kombinationen
Caventi prüft alle Kombinationen automatisch.
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- die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
- je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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