Dürfen die Lagerklassen 2A und 2B zusammengelagert werden?
Das gilt für dieses eine Klassenpaar. In einem realen Lager stehen Dutzende Stoffe nebeneinander, und jede Kombination kann eigene Bedingungen haben.
Die beiden Lagerklassen
Die Menge entscheidet mit
LGK 2A (Gase) und LGK 2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge) dürfen nach Tabelle 12 der TRGS 510 nicht ohne Weiteres zusammengelagert werden, da beide Klassen Druckgas-Behälter umfassen, die im Brandfall bersten oder als Geschosse wirken können. Die Kombination erhöht das Risiko zusätzlich, weil Aerosolpackungen oft entzündbare Treibgase enthalten und mit Gasen aus LGK 2A – darunter potenziell entzündbare oder oxidierende Füllgase – eine kritische Brandlastkonzentration erzeugen können. Nach Erläuterung Nr. 2 ist Getrenntlagerung im gleichen Raum nur zulässig, wenn höchstens 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden – davon höchstens 25 mit akut toxischen Gasen der Kat. 3 (H331) oder Kat. 4 (H332), nicht aber der Kat. 1 oder 2 (H330), mit entzündbaren oder mit oxidierenden Gasen –, eine mindestens 2 m hohe Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen die Gruppen trennt und zwischen Wand und anderen brennbaren Lagergütern mindestens 5 m Abstand eingehalten werden. Unterhalb von 200 kg Gesamtmenge greifen die Grundanforderungen nach Abschnitt 4. Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung bleiben in jedem Fall maßgeblich.
Bedingungen
Getrenntlagerung in Räumen ist statt Separatlagerung zulässig, wenn höchstens 50 gefüllte Druckgasbehälter (davon höchstens 25 mit akut toxischen Gasen Kat. 3 (H331) / Kat. 4 (H332), entzündbaren oder oxidierenden Gasen) gelagert und durch eine mindestens 2 m hohe Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt werden und zwischen Wand und den anderen brennbaren Lagergütern ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).
Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
Weitere Kombinationen
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- die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
- je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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