Lagerklasse 2A – Gase
Gase in Druckgasbehältern: verdichtet, verflüssigt oder unter Druck gelöst (H280, H281), einschließlich entzündbarer, oxidierender und akut toxischer Gase.
Typische Stoffe
z. B. Propan, Acetylen, Sauerstoff, Stickstoff, Ammoniak.
Besonderheit
Für Druckgasbehälter gelten eigene Mengen- und Abstandsregeln der TRGS 510 (Abschnitt 10); die Erläuterungen 2 und 3 der Zusammenlagerungstabelle nehmen darauf Bezug.
Zusammenlagerung: was darf neben Lagerklasse 2A stehen?
Je Kombination gilt ein eigener Verdikt der Zusammenlagerungstabelle. Tippen Sie auf eine Klasse für die ausführliche Antwort mit Begründung.
Die Menge entscheidet mit
Die Zusammenlagerungstabelle ist ein Maßstab für größere Mengen. Ob eine Kombination wirklich getrennt werden muss, hängt zusätzlich von der gelagerten Menge, der Brandschutztechnik und der Verpackung ab.
- bis 200 kg Gefahrstoffe insgesamt Abschnitt 13 der TRGS 510 und damit die Zusammenlagerungstabelle gelten noch nicht. Es genügen die Grundanforderungen nach Abschnitt 4.
- bis 400 kg insgesamt, höchstens 200 kg je Lagerklasse Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln sind nach Abschnitt 13.4 zulässig, solange keine Gefährdungserhöhung entsteht (für LGK 6.1C/D, 8A/B und 10–13 dürfen bis zu 200 kg weiterer Klassen hinzukommen).
- größere Mengen Es gilt die Tabelle. „Separat lagern“ heißt getrennte Lagerabschnitte mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand. Für mit Fußnoten markierte Kombinationen erlauben die Tabellen 13 und 14 die Zusammenlagerung gestaffelt nach Menge und Brandschutz (z. B. bis 1 t bzw. 10 t ohne Auflagen, höhere Mengen mit Brandmelde- oder Feuerlöschanlage).
Die Mengen beziehen sich auf einen Brandabschnitt bzw. eine bauliche Einheit. Auch eine erlaubte Kombination darf nicht zusammengelagert werden, wenn die Stoffe gefährlich miteinander reagieren (z. B. unterschiedliche Löschmittel oder Reaktion zu brennbaren oder giftigen Gasen). Maßgeblich bleiben Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).
Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.
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- die Lagerklasse je Produkt, abgeleitet nach dem Verfahren in Anhang 2 der TRGS 510
- die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
- je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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