Dürfen die Lagerklassen 5.1A und 10 zusammengelagert werden?

Separat lagern

Das gilt für dieses eine Klassenpaar. In einem realen Lager stehen Dutzende Stoffe nebeneinander, und jede Kombination kann eigene Bedingungen haben.

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Die Menge entscheidet mit

LGK 5.1A (Stark oxidierende Gefahrstoffe) und LGK 10 (Brennbare Flüssigkeiten ohne andere Zuordnung) sind nach Tabelle 12 der TRGS 510 separat zu lagern – ein eigener Lagerabschnitt mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand ist erforderlich. Der Befund erklärt sich aus dem Zusammenspiel beider Klassen: Stark oxidierende Stoffe geben Sauerstoff ab und unterhalten oder verstärken eine Verbrennung auch ohne Luftsauerstoff; treffen sie auf brennbare Flüssigkeiten, erhöht sich die Brandintensität erheblich und ein Löscheinsatz wird deutlich erschwert. Oberhalb von 200 kg Gesamtmenge gilt Abschnitt 13 der TRGS 510 uneingeschränkt; darunter müssen seine Zusammenlagerungsregeln nicht angewendet werden. Bis 400 kg gesamt und höchstens 200 kg je Lagerklasse erlaubt Abschnitt 13.4 Abweichungen, sofern keine Gefährdungserhöhung entsteht – was bei der Kombination aus starkem Oxidationsmittel und brennbarer Flüssigkeit allerdings kaum auszuschließen ist. Maßgeblich bleiben in jedem Fall Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung der konkret gelagerten Stoffe.

Mengenstaffel und Schwellenwerte im Überblick →

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (BAuA).

Diese Angabe ist Entscheidungsunterstützung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb derselben Lagerklasse auftreten; maßgeblich sind das Sicherheitsdatenblatt und die Verantwortung des Arbeitgebers.

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  • die Lagerklasse je Produkt, abgeleitet nach dem Verfahren in Anhang 2 der TRGS 510
  • die Zusammenlagerungs-Konflikte Ihrer konkreten Stoffliste nach Tabelle 12 der TRGS 510, inklusive der Erläuterungen zu den betroffenen Kombinationen
  • je Produkt eine fertige Betriebsanweisung, aufgebaut nach TRGS 555
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