16. Juli 2026

Betriebsanweisung nach TRGS 555: Aufbau und Muster

Wozu eine Betriebsanweisung dient, welche Inhalte sie nach TRGS 555 haben muss und was in ein brauchbares Muster gehört.

Die Betriebsanweisung ist die arbeitsplatzbezogene Kurzanleitung für den sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff. Sie übersetzt die allgemeine Herstellerinformation in konkrete Regeln für einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte Tätigkeit. Dieser Beitrag zeigt, welche Inhalte hineingehören und wie ein Muster aufgebaut ist.

Pflicht nach GefStoffV, Form nach TRGS 555

Die Pflicht zur Betriebsanweisung ergibt sich aus § 14 der Gefahrstoffverordnung: Der Arbeitgeber muss sie erstellen, bevor Beschäftigte mit einem Gefahrstoff umgehen. Inhalt und Form konkretisiert die TRGS 555 (“Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten”).

Die Betriebsanweisung ist die Grundlage für die Unterweisung: Anhand des Dokuments werden die Beschäftigten arbeitsplatzbezogen und in verständlicher Form über die Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert.

Was in eine Betriebsanweisung gehört

Inhaltlich deckt eine Betriebsanweisung immer dieselben Kernpunkte ab:

  • die Gefahren für Mensch und Umwelt,
  • die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Tätigkeit,
  • das Verhalten im Gefahrenfall (etwa bei Leckage, Brand oder unbeabsichtigter Freisetzung),
  • die Erste Hilfe und
  • die sachgerechte Entsorgung.

Die TRGS 555 gibt dafür eine feste Gliederung vor. Diesen Inhalten vorangestellt werden ein Kopf mit dem Anwendungsbereich (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit) und die Bezeichnung des Gefahrstoffs. Die äußere Form, also Layout und Farbe, ist dagegen nicht vorgeschrieben; eine einheitliche Gestaltung im Betrieb wird aber empfohlen.

So ist ein Muster aufgebaut

Ein brauchbares Muster ist ein einseitiges Dokument mit klar getrennten Abschnitten, das an einer Tätigkeit oder einem Stoff hängt:

  1. Kopf: Betrieb, Arbeitsbereich, Tätigkeit, Bezeichnung des Gefahrstoffs, Datum und Verantwortliche.
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt: Piktogramme, Signalwort und die wesentlichen H-Sätze.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sowie Hygiene- und Lagerregeln.
  4. Verhalten im Gefahrenfall: was bei Freisetzung, Brand oder Störung zu tun ist.
  5. Erste Hilfe: die stoff- und expositionsbezogenen Sofortmaßnahmen.
  6. Sachgerechte Entsorgung: wie Reste und kontaminiertes Material entsorgt werden.

Wichtig ist, dass das Muster nicht abstrakt bleibt: Es muss die konkrete Tätigkeit vor Ort beschreiben, in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache.

Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt sind nicht dasselbe

Ein häufiger Fehler ist, das Sicherheitsdatenblatt als Betriebsanweisung auszuhängen. Das Sicherheitsdatenblatt ist die Herstellerinformation zum Produkt; die Betriebsanweisung ist die arbeitsplatzbezogene Anleitung für den Betrieb. Die Betriebsanweisung stützt sich auf das Sicherheitsdatenblatt, muss aber die tatsächlichen Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen vor Ort beschreiben. Das eine ersetzt das andere nicht.

Aktuell halten

Eine Betriebsanweisung ist ein lebendes Dokument. Ändert sich die Einstufung eines Stoffes, kommt ein neuer Stoff hinzu oder ändert sich das Verfahren, ist sie anzupassen. Es empfiehlt sich, die Betriebsanweisungen regelmäßig zu überprüfen und die Unterweisung darauf aufzubauen.

Vom Stoff zur fertigen Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung von Hand zu schreiben, ist besonders bei vielen Stoffen mühsam, und veraltete Fassungen sind ein reales Risiko. Genau hier setzt eine digitale Lösung an: Sie liest die Einstufung aus dem Sicherheitsdatenblatt, leitet Gefahren und Schutzmaßnahmen ab und hält die Betriebsanweisung aktuell, wenn sich ein Datenblatt ändert. Welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall angemessen sind, lässt sich mit dem EMKG systematisch bestimmen, und die Definition finden Sie im Glossar unter Betriebsanweisung.