16. Juli 2026

TRGS 510: Welche Lagerklassen darf man zusammenlagern?

Wie die TRGS 510 die Zusammenlagerung regelt: die drei Verdikte zusammen, getrennt und separat, die Zusammenlagerungstabelle und warum die Menge mitentscheidet.

Ob zwei Gefahrstoffe im selben Lager stehen dürfen, entscheidet in Deutschland die TRGS 510. Maßgeblich ist die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12): Sie sagt für jedes Paar von Lagerklassen, ob gemeinsames Lagern erlaubt, nur bedingt erlaubt oder verboten ist. Dieser Beitrag erklärt die Logik dahinter, ohne dass Sie die Tabelle im Kopf haben müssen.

Erst die Lagerklasse, dann die Tabelle

Jeder Gefahrstoff wird nach seiner Einstufung genau einer Lagerklasse zugeordnet, zum Beispiel LGK 3 für entzündbare Flüssigkeiten oder LGK 8B für nicht brennbare ätzende Stoffe. Erst wenn die Lagerklassen aller beteiligten Stoffe feststehen, lässt sich in der Tabelle nachschlagen, wie sie zueinander stehen. Ohne bekannte Lagerklassen ist keine belastbare Aussage möglich.

Die drei Verdikte: zusammen, bedingt, separat

Die Zusammenlagerungstabelle kennt für jedes Klassenpaar drei mögliche Antworten:

  1. Zusammenlagerung erlaubt. Stoffe derselben oder verträglicher Lagerklassen dürfen im selben Lagerabschnitt stehen. Erlaubt heißt aber nicht sorglos: Die Mengenschwellen je Brandabschnitt und die Vorgaben aus dem Sicherheitsdatenblatt gelten weiterhin.
  2. Bedingt erlaubt. Die Kombination trägt eine Fußnote, die eine Bedingung nennt. Typisch sind eine Mengenbegrenzung, eine Abtrennung aus nicht brennbaren Baustoffen, ein Mindestabstand oder eine bestimmte Brandschutztechnik. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, bleibt die Zusammenlagerung zulässig.
  3. Separat lagern. Die Lagerklassen sind unverträglich. Die Stoffe gehören in getrennte Lagerabschnitte.

Was “getrennt” und “separat” konkret bedeuten

Zwischen freier Zusammenlagerung und strikter Trennung liegt eine mittlere Lagerform. Getrenntlagerung meint die Lagerung im selben Lagerabschnitt, aber mit Schutzmaßnahmen, die eine gegenseitige Gefährdung verhindern: ausreichender Abstand, eine Abtrennung aus nicht brennbaren Baustoffen oder getrennte Auffangwannen je Stoffklasse.

Separatlagerung ist die strengste Form. Nach TRGS 510 müssen die Abschnitte im Gebäude mindestens feuerbeständig getrennt sein, also mit 90 Minuten Feuerwiderstand; im Freien genügen ausreichende Abstände. Wenn die Tabelle “separat” sagt, reicht ein Regal daneben also nicht.

Die Menge entscheidet mit

Die Tabelle ist ein Maßstab für größere Mengen. Ob eine Kombination wirklich getrennt werden muss, hängt zusätzlich von der gelagerten Menge, der Brandschutztechnik und der Verpackung ab:

  • Bis 200 kg Gefahrstoffe insgesamt greift Abschnitt 13 der TRGS 510 und damit die Zusammenlagerungstabelle noch nicht. Es genügen die Grundanforderungen.
  • Bis 400 kg insgesamt, höchstens 200 kg je Lagerklasse sind Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln zulässig, solange keine Gefährdungserhöhung entsteht.
  • Bei größeren Mengen gilt die Tabelle. Für die mit Fußnoten markierten Kombinationen erlauben ergänzende Tabellen die Zusammenlagerung gestaffelt nach Menge und Brandschutz, etwa bis 1 t oder 10 t ohne Auflagen und höhere Mengen nur mit Brandmelde- oder Feuerlöschanlage.

Die Mengen beziehen sich dabei auf einen Brandabschnitt.

Auch ein “Erlaubt” hat Grenzen

Selbst eine nach Tabelle erlaubte Kombination darf nicht zusammengelagert werden, wenn die Stoffe gefährlich miteinander reagieren, zum Beispiel wenn unterschiedliche Löschmittel nötig wären oder die Reaktion brennbare oder giftige Gase freisetzt. Gefährliche Reaktionen können auch innerhalb einer Lagerklasse auftreten. Maßgeblich bleiben deshalb das Sicherheitsdatenblatt und die Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person.

Vom Nachschlagen zur Entscheidung

Die Tabelle Paar für Paar durchzugehen ist mühsam, sobald ein Lager mehr als eine Handvoll Stoffe führt. Genau hier setzt eine digitale Lösung an: Sie liest die Einstufung aus dem Sicherheitsdatenblatt, leitet die Lagerklasse ab und gleicht jedes Paar automatisch gegen die geltende Zusammenlagerungstabelle ab. Aus einer aufwendigen Recherche wird eine Entscheidung in Sekunden. Wer es einmalig prüfen will, kann die Zusammenlagerung online prüfen; wer zuerst das System verstehen möchte, findet in unserem Beitrag Lagerklassen einfach erklärt den Einstieg.