Lagerklassen (LGK) nach TRGS 510 einfach erklärt
Was Lagerklassen sind, wie sie sich aus der GHS-Einstufung ableiten und wofür man sie braucht: ein Überblick über das LGK-System der TRGS 510.
Wer Gefahrstoffe lagert, stößt schnell auf den Begriff Lagerklasse, kurz LGK. Er ist der Schlüssel dazu, welche Stoffe zusammen gelagert werden dürfen und welche nicht. Dieser Beitrag erklärt das System in einfachen Worten, bevor es konkret wird.
Was eine Lagerklasse ist
Lagerklassen sind die Kategorien, nach denen die TRGS 510 Gefahrstoffe für die Lagerung einteilt. Jeder Gefahrstoff wird genau einer von 24 Lagerklassen zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der GHS-/CLP-Einstufung des Stoffes, also nach seinen H-Sätzen und Gefahrenklassen, gemäß Anlage 4 der TRGS 510.
Das Konzept geht auf das VCI-Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien zurück. Die Idee ist einfach: Statt jeden einzelnen Stoff gegen jeden anderen zu prüfen, fasst man Stoffe mit ähnlichem Gefahrenprofil zu einer Klasse zusammen. Aus den Lagerklassen der gelagerten Stoffe ergeben sich dann die Lagerregeln.
Ein paar Klassen zur Orientierung
Die Nummerierung folgt weitgehend den Gefahrgutklassen. Einige Beispiele:
- LGK 2A Gase, LGK 2B Aerosolpackungen und Feuerzeuge
- LGK 3 entzündbare Flüssigkeiten
- LGK 4.1B entzündbare feste Gefahrstoffe
- LGK 5.1A/B stark oxidierende und oxidierende Gefahrstoffe, LGK 5.2 organische Peroxide
- LGK 6.1A bis 6.1D akut toxische Gefahrstoffe, gestaffelt nach Brennbarkeit und Toxizitätskategorie
- LGK 8A/B brennbare und nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe
- LGK 10 bis 13 brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe ohne andere Zuordnung
Eine vollständige, klickbare Übersicht aller Klassen finden Sie im Lagerklassen-Überblick.
So finden Sie die Lagerklasse eines Stoffes
Der Ausgangspunkt ist das Sicherheitsdatenblatt. Abschnitt 2 nennt die Einstufung und die H-Sätze; daraus leitet sich nach Anlage 4 der TRGS 510 die Lagerklasse ab. Bei Gemischen ist die Einstufung des Gemischs maßgeblich, nicht die der einzelnen Bestandteile. Steht die Klasse fest, gehört sie in Ihr Gefahrstoffverzeichnis, damit die Vorarbeit für weitere Schritte erledigt ist.
Wofür man Lagerklassen braucht
Die Lagerklasse ist kein Selbstzweck. Sie ist die Grundlage für die Prüfung der Zusammenlagerung: Die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS 510 regelt je Klassenpaar, ob gemeinsames Lagern erlaubt, bedingt erlaubt oder verboten ist. Ohne bekannte Lagerklassen lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Ein weiterer Grund für die Sorgfalt: Wer die TRGS 510 einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Das ist die sogenannte Vermutungswirkung der Technischen Regeln.
Häufige Missverständnisse
- Die Lagerklasse ist nicht die Gefahrgutklasse. Sie ist an sie angelehnt, dient aber der Lagerung, nicht dem Transport. Für den Transport gilt die ADR-Klasse aus Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts.
- Ein Stoff hat genau eine Lagerklasse. Auch wenn er mehrere Gefahren vereint, ordnet die TRGS 510 ihn nach festen Regeln einer Klasse zu.
- Kleinmengen sind nicht automatisch egal. Die Klasse gilt immer; ob die Zusammenlagerungstabelle greift, hängt zusätzlich von der Menge ab.
Von der Klasse zur sicheren Lagerung
Sind die Lagerklassen für alle Stoffe bekannt, ist der schwierigste Teil erledigt. Genau hier setzt eine digitale Lösung an: Sie liest die Einstufung aus dem Sicherheitsdatenblatt, leitet die Lagerklasse ab und hält sie automatisch aktuell, statt sie in einer Tabellenkalkulation von Hand zu pflegen. Wie es danach weitergeht, lesen Sie in Welche Lagerklassen darf man zusammenlagern?, oder Sie prüfen ein konkretes Paar direkt in der Zusammenlagerungsprüfung.